Wer erbt bei "Wilder Ehe"?
Wer erbt eigentlich bei einer langjährigen Beziehung in "Wilder Ehe", wenn einer der beiden Partner stirbt (ohne Kinder)? Wird die "Wilde Ehe" vor Gericht anerkannt, so dass wie in einer normalen Ehe der Ehepartner erbt?
2 Antworten
Ein "Wilde Ehe" ist vor Gericht keine Ehe. Mit einem Testament kann man den Partner zum Erben machen. Er hat jedoch dann bei der Erbschaftsteuer die Steuerklasse und den Freibetrag eines Nichtverwandten. Zudem haben die Verwandte, die gesetzlicher Erbe sind, Pflichtteilsansprüche.
Besteht kein Testament, ist der Partner nicht Erbberechtigt. Das Vermögen fällt dann an die gesetzlichen erben, d.h. die Verwandten des Verstorbenen.
Das gleiche ist mit Rentenansprüchen. Es gibt keine Witwen/Witwer-Rente für Partner einer "wilden Ehe". In Recht- und Steuerangelegenheiten hat eine wilde Ehe nur Nachteile.
Wenn jemand stirbt, der in wilder Ehe lebt, hat er trotzdem gesetzliche Erben.
Wer möchte das Freund/Freundin erbt, der muss ein Testament machen.
sonst erben die Eltern, die Geschwister, wer auch als Angehöriger noch vorhanden ist.
Selbst der Staat käme ohne Testament vor Freund/Freundin