Miete und Mietkaution auf das selbe Konto?

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Der Vermieter muss das Geld auf einem separaten Konto verzinslich anlegen. Das heißt aber auch, dass er sich das Geld auf ein eigenes Konto einzahlen und dann abheben und auf ein Sparbuch bringen kann.

Ich würde den Vermieter fragen, ob die Kaution verzinslich auf einem separaten Konto angelegt wird.

Sofern dies nicht der Fall ist, verstößt der Vermieter definitiv gegen die Vorschriften des BGB.

Hier noch ein Link:

http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/mietkaution.html

"Der Vermieter muß die Kaution bei einem Kreditinstitut getrennt von seinem übrigen Vermögen anlegen. Die Anlage und Verzinsung muß unverzüglich nach Erhalt des Geldes erfolgen, ansonsten kann sich der Vermieter wegen des eintretenden Zinsverlustes dem Mieter gegenüber schadensersatzpflichtig machen.

Die Kaution muß verzinslich angelegt werden und zwar mit dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz. Hierbei ist der Vermieter nicht verpflichtet, das Bankinstitut mit des höchsten Zinssatz auszuwählen.

Ausnahme: Wird Wohnraum vermietet, der Teil eines Studenten- oder Jugendwohnheims ist, ist eine Verzinsung der Kaution nicht Pflicht.

Die erzielten Zinsen hat der Vermieter dem Kautionskonto des Mieters gutzuschreiben. Sie erhöhen die Sicherheit, § 551 BGB. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Auszahlung der Zinsen vor Ablauf des Mietverhältnisses." (Zitat des Links)