Können wir einen Baumschnitt verlangen?
Wir wohnen zur Miete und haben von unserem Haus einen hohen und dichten Baum stehen, dessen Äste bis zu unserem Balkon reichen. Außerdem nimmt uns der Baum völlig das Licht weg. Der Vermieter sagt, dass ein Baum in dieser Größe nicht mehr beschnitten werden darf. Aber wenn das so ist, haben wir im nächsten Jahr die Äste weit über unsere Balkonbrüstung hängen und können ihn dann auch gar nicht mehr nutzen. Stimmt das denn wohl mit dem nicht mehr möglichen Baumschnitt, ider will unser Vermieter sich nur das Geld für den Schnitt sparen?
3 Antworten
Ob eine lokale Baumschutzsatzung existiert läßt sich einfach (meistens sogar im Internet) im Gemeindebüro erfragen. Für Heidelberg heißt es dort z.B. "Fachgerechte Pflege- und Erhaltungsschnitte sind unter Beachtung der Schutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes ohne besondere Erlaubnis möglich.". Ähnlich steht es in anderen Baumschutzsatzungen. Der Baum soll ja nicht entfernt werden.
Die Vermieteraussage dürfte daher falsch sein und auf Unkenntnis beruhen.
Der Vermieter ist durch die Baumschutzsatzung seiner Gemeinde gebunden. Er hat Vorschriften zu beachten, wann und was er abschneiden darf.
Den gebrauchsgemäßen Zustand des Balkons muss der Vermieter gewährleisten, das ist Bestandteil des Mietvertrages. Ein Recht auf Sonne oder Schatten gibt es nicht.
Auf Mitteilung und Hinweis auf die Nutzung des Balkons wird der Mieter im Winter oder Frühjahr den Balkon von Ästen freihalten. Mehr muss er nicht.
Man kann dem Vermieter darum bitten den Baum beschneiden zu lassen. Ältere Bäume dürfen nicht so ohne weiteres gefällt werden, beschnitten werden dürfen sie dagegen schon. Aber ich würde nichts versuchen mit Gewalt durchzusetzen, wie lautet doch das Sprichwort "So wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es hinaus".