Zustimmungsschreiben vergessen
Im August habe ich zusammen mit einem Mieterhöhungsschreiben auch eine Zustimmungserklärung bekommen, die ich unterschrieben wieder zruück schicken sollte. Ich habe das völlig vergessen. Nun wurde in diesem Monat die erhöhte Miete abgebucht. Ich bin mit der Erhöhung einverstanden, möchte aber mal wissen, ob es eigentlich grundsätzlich als Zustimmung gilt, wenn mam sich auf so ein Schreiben nicht meldet.
3 Antworten
Es ist genau anders rum, wenn einer Mieterhöhung nicht widesprochen wird dann ist sie gültig. Dieses Zustimmungsschreiben verschicken bei weitem ja nicht alle Vermieter bei einer Mieterhöhung. Der Vermieter macht eine Erhöhung, wenn nicht widesprochen wird und gezahlt wird dann hat man die Mieterhöhung anerkannt.
Wenn auf ein Zustimmungsverlangen zu einer Mieterhöhung nicht reagiert wird, wie in deinem Fall, gilt es nicht als Zustimmung. Du musst nämlich ausdrücklich zustimmen. Ansonsten erhält der Vermieter die Klageberechtigung zur Mieterhöhung wie wenn du sie ausdrücklich versagtest oder ihr ausdrücklich nicht zustimmtest. Aber du bist ja mit der Mieterhöhung einverstanden. Wenn du jedoch nicht damit einverstanden gewesen wärest, hättest du die Abbuchung der erhöhten Miete auch rückgängig machen können.
Wenn du die erhöhte Miete bereit bist zu zahlen, brauchst du nichts zu machen, dein Einverständnis wird durch die Zahlung wirksam.
Wenn du widersprichst und nicht die erhöhte Miete zahlen möchtest, ist nas Nichtabschicken eine wichtige Voraussetzung, die du bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung brauchst.