Tod des Kreditgebers bei privatem Darlehnsvertrag absichern - Wie?
Ein privater Darlehnsvertrag soll geschlossen werden. Alle Modalitäten bezüglich Sicherheiten und Rückzahlung sind geregelt. Was geschieht, wenn der Kreditgeber verstirbt? Wie kann man den Vertrag über den Tod hinaus bestehen lassen? Kann man ihn quasi vererben? Oder sind die Erben berechtigt, die verbleibende Restsumme sofort zurückzufordern? Wie schließt man das aus?
2 Antworten
Also ich würde einen Erbvertrag über eine oder die Sicherheiten machen. Das muss aber beim Notar geschehen, glaube ich. Testament bring nichts, da das ja jederzeit heimlich geändert werden kann. Es gilt ja immer das letzte Testament. 2. würde ich das Darlehn sofort fällig stellen im falle des Tode, damit Du mit den möglichen Erben neu verhandeln kannst. Bzw. die Sicherheiten dann neu bewerten kannst. Bedenke, möglich Erben könnten das Erbe auch ausschlagen und nicht antreten. Die Sicherheiten wären dann anders zu bewerten, da staatliche Stellen (Steuer, Krankenkassen etc) Sonderrechte haben, dehnen Dein privater Kreditvertrag nach steht.
Natürlich geht die Forderung auf die Erben über. Ein Bankguthaben kann ja auch von den Erben eingefordert werden. Das ist völlig problemlos.
Nur müssen die Erben natürlich davon wissen, also sollte man den Vertrag so platzieren, das die Erben den auch finden, also eine Kreditakte anlegen, in der man auch gezahlte Raten vermerkt, damit der Schuldner nciht sämliche Quittungen udn Banküberweisungen vorlegen muss, falls der Fall der Fälle eintritt.
ggf. auch im Testament vermerken.