Was passiert, wenn minderjähriges Kind Alleinerbe ist von einem belasteten Haus?

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Hallo,

sofern die Mutter das Sorgerecht für das Kind hat (es also durch vor dem Tod nicht durch eine entsprechende gerichtliche Entscheidung aufgehoben wurde), darf die Mutter im Namen des Kindes das Erbe ausschlagen.

Kinder unter 14 Jahren sind grundsätzlich nicht geschäftsfähig. Ihre Willensäußerungen haben damit keine Wirkung nach außen.

Die Eltern üben über das Sorgerecht auch die Geschäfte des Kindes aus und können somit Entscheidungen für das Kind treffen, sofern diese Entscheidungen nicht offensichtlich gegen das Wohl des Kindes sind (in diesem Fall kann ein Vormundschaftsgericht das Sorgerecht im Einzelfall ausüben oder generell an eine andere Person übertragen).