DNA-Test Anforderung bei Erbschaftsangelegenheiten

3 Antworten

Die Frage ist sehr heikel.

Eine Klage auf entweder Vaterschafts anerkennung, oder aber auf feststellung nicht Vater zu sien, steht nur dem putativvater, oder dem Kind zu.

Es stellt sich hier die Frage, ob Du mit derEinsetzung als Alleinerbe, hier die Position als Rechtsnachfolger gerutscht bist und damit die Vaterschaftsangelegenheit DEines Bruders, zu Deiner eigenen machen kannst.

Ich wäre mir da nicht einmal im deutschen Recht sicher udn müßte nachschlagen, aber beim österreichischen Recht kann ich Dir nur zu einem Anwaltsbesuch raten.

Entscheidend ist nur die Frage, ob Du berechtigt bist, eine Klage auf aberkennung der Vaterschaft zu stellen.

Da die Zweifel Deines Bruders im Testament genannt sind, könnte es möglich sein.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Eine anerkannte Vaterschaft muss in Österreich sicherlich erst einmal angefochten werden. Ob Du als "Onkel" das kannst, ist die Frage. Wende Dich deswegen unbedingt an einen Fachanwalt für Familienrecht, der schon erfolgreich Vaterschaftsanfechtungen durchgeführt hat. Es gibt einige Stolperfallen, die der Gesetzgeber für Scheinväter aufgestellt hat. So z.B. die Anfechtungsfristen. Somit wird es gerade aus Deiner Position heraus um so schwerer sein, eine Möglichkeit der Vaterschaftsanfechtung zu finden.

Die wenigen Informationen, die ich bisher zur rechtlichen Situation in Bezug auf Kuckuckskinder gefunden habe, die kannst Du gesammelt im Kuckucksvaterblog finden. http://kuckucksvater.wordpress.com/recht-gesetz/ubersicht/

Gruß in die Ostmark!

Ich glaube kaum, dass Du in einem von Deutschen dominierten Forum viel zu dieser Frage in Erfahrung bringen kannst. Schlage daher vor, Du fragst in einem Forum wo die Alpenländler unter sich sind, z.B. hier:

http://www.austrianlaw.at/forum3/viewtopic.php?f=2&t=4378


wfwbinder  06.07.2014, 22:27

DH. ;-) :-))))))