Kann man Unterhaltsschulden erben?

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Du hast Recht. Die Unterhaltsschulden erlöschen mit dem Tod des Unterhaltsverpflichteten, falls sie da nicht rückständig und nicht fällig sind. Nur rückständiger und fälliger Unterhalt wird somit vererbt. Wenn aber ein Kind da ist, hat dieses auch ein Pflichtteilsrecht; nicht so aber die Lebensgefährtin des Verstorbenen. Aber das ist nicht mehr die Frage.

Die Vorhandenen Schulden sind aus dem Erbe zu zahlen.

Wenn aber ein Fall so liegt, wie nach diesem Sachverhalt anzunehmne, würde das Kind ja der einzige gesetzlich Erbe sein und ohnehin die Hälfte des Vermögens erben.

Es wäre dann so, das vom Erbe erst die Rückständigen Schulden zu zahlen sind. vom Rest ist die Hälfte als Pflichtteilsanspruch in Geld von der Freundin des Erblassers an den Pflichtteilsberechtigten zu zahlen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.