Erbschaftunterschlagung?
Hallo,
mein Vater war mit seinen beiden Schwestern in einer Erbengemeinschaft in der sich deren Elternhaus befand. Mein Vater ist allerdings vor zwei Jahren verstorben und bei seinen Eltern im Grab beigesetzt. Nun kam es ende letzten Jahres zum Verkauf dieses Hauses nach dem meine beiden Tanten sich nach Möglichkeiten erkundigt hatten wie sie uns umgehen könnten, und wohl scheiterten, hatten sie uns (meinem Bruder und mir) eine Auflistung von unserem Erbe gegeben. Aus dieser Auflistung ging hervor das die beiden Schwestern angeblich reichlich Bar Geschenke und Benzin Geld ... naja sie ließen sich jeden Anruf und jede fahrt zu meinem Vater bezahlen in dem sie sich das Geld von seinem Anteil vom Konto nahmen. und das obwohl mein Bruder und ich ihnen genau für diese Dinge je 1000€ überwiesen hatten.
Nun wurde uns offenbart das wir noch einen Betrag X geerbt hätten, also Verkauften wir das Haus und das Geld ging auf das Erbengemeinschafts Konto dessen Verwaltung unsere Tante hatte. Nach dem Verkauf hat sich Tante aber Tod gestellt und nichts mehr von sich hören lassen. nach einer ganzen weile dann haben mein Bruder und ich das Konto von dem sie bis dato auch verfügt hat sperren lassen. Es hat gewirkt und Tante reagierte und präsentierte uns in einer Unverschämt Arroganten weise das sie sich von unserem Erbe 2500€ für Grabpflege einbehält obwohl wir ebenso das Grab Pflegen und weitere 500€ Verwaltungskosten sowie 50€ für Telefonate mit einem Vertragspartner meines Vaters, die allerdings nie stattgefunden hatten. und weitere 50€ im voraus für evt. anfallende Sanierungen am Grab. Nachdem wir gegen diese Abrechnung Widersprochen hatten forderte sie die Unverzügliche Umbettung unseres Vaters vom Grab seiner Eltern auf unsere Kosten und Rückwirkende Grabpflege kosten von der Beisetzung bis zur Umbettung.
Frage: Ist das eine Erbschaftsunterschlagung? Frage: Darf sie Grabpflege kosten geltend machen obwohl wir sie nicht Beauftragt hatten und selbst ebenso gepflegt haben? Frage: kann sie als Grabnutzungs berechtigte die Umbettung und Störung der Toten ruhe verlangen obwohl es der Wille meiner Tanten und angeblich auch meines Vaters war das er dort beigesetzt wurde?
2 Antworten
Erbschaftsunterschlagung
Der Fachmann staunt und der Laie wundert sich. So was kennt das geltende Recht nicht. Lassen wir mal das "Erbschafts-" weg und schauen nach Unterschlagung.
In § 246 StGB steht dazu:
"(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(3) Der Versuch ist strafbar."
Es soll Leute geben die glauben, die Bank halte für jedes Konto so etwas wie ein Schließfach in das sie hereinkommendes Geld stecken und herausgehendes daraus entnehmen. Diese Leute glauben aber auch an Klapperstorch und Osterhase und daran, dass die Erde eine Scheibe ist.
Kontenguthaben könnte nicht unterschlagen, sondern allenfalls veruntreut werden. Aber selbst das ist hier nicht der Fall. Hier werden absolut lächerliche Gegenforderungen aufgebaut und wegen der Sache mit der Umbettung gehört die Tante an sich zum Amtsarzt geschickt.
Kurzum: Statt Deine Zeit in Foren oder bei der Polizei zu vergeuden hättest Du längst auf die Suche nach einem Rechtsanwalt gehen sollen. Ich bin mir sicher, bei einem Anwaltsschreiben wäre das einbehaltene Geld umgehend überwiesen worden und die Anwaltskosten dazu.
Sorry, weiter 500€ für evt. anfallende Grabsanierung