Guthaben Verrechnung mit forderung aus bestehender titel?

3 Antworten

Du bist in der Wohlverhaltensphase, hast aber noch keine Restschuldbefreiung erhalten. Die steht erst noch an.

Klar doch das Deine Gläubiger Dir kein Geld auszahlen, sondern mit Ihren Ansprüchen verrechnen. Du wirst also kein Geld erhalten.


Lillchen 
Beitragsersteller
 12.04.2025, 12:11

Will ich doch auch nicht ich möchte nur nicht das mein insolvenz so gefährdet wird.

Wende dich an deinen Insoverwalter.

Wenn ich das richtig versteh ist deine Inso eigentlich durch und somit die Forderung deines VM hinfällig, denn er wurde aus dem Insotopf bedient und hat anteilig Geld bekommen.

Nun ist es zwar so, das vom Rechtsweg her die Forderung durch ist, aber nicht vom Menschlichen Seite aus gesehen. Wenn die Schulden nicht bei deinem VM entstanden währen, sondern in einem Shop, so hätte dieser z.b. das Druckmittel um zu sagen solange nicht alles beglichen ist darfst du hier nicht mehr einkaufen, auch wenn die Forderung verjährt oder wie bei dir über die Inso (nur) in Teilen ausgeglichen währ.

Dein VM kann dich aber nicht mehr rauswerfen, weil die Forderung eben über die Inso gelaufen ist. Daher stellt sich hier die Frage, ob er das Guthaben noch aus moralisch/menschlicher Sicht verrechnen kann oder nicht.

Auch solltest du mit deinem Insoverwalter oder Mieterschutzbund abklären, ob du die Nebenkosten selbsständig soweit kürzen kannst, das beim nächsten mal kein oder nur ein geringes Guthaben entstehen kann, damit der VM das nicht wieder verrechnet.

Wenn du dich natürlich mit deinem VM gutstellen willst, lässt du alles so wie es ist, dann zahlst du eben auf diese weise deine Restschuld beim VM um ein gutes Gewissen zu haben.

Du machst ja aktiv überhaupt nichts.

Und wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, dann teile das dem Insolvenzverwalter mit und gut ist.