Kann ich verlangen, daß der Mieter bei Auszug die Wohnung "nikotinfrei" übergibt? Gültige Klausel?

3 Antworten

althaus: Liest Du eigentlich ab und zu mal Zeitung? Ist nicht böse gemeint, aber das Thema "Rauchen in Mietwohnungen" ist ein Klassiker auf den Immobilienseiten der Gazetten. Nicht nur, dass Deine Frage jene Rechtsprechung ignoriert wonach Rauchen ein Ausdruck des Persönlichkeitsrechts ist, sie ist auch schräg formuliert. Die Wohnung raucht nicht und ist daher von der Natur der Sache nikotinfrei. Das klebrige gelbe Zeug ist auch nicht Nikotin, sondern Teer.

Auch wenn kürzlich ein Düsseldorfer Amtsrichter anderer Auffasung war, allgemein geltend ist immer noch die Ansicht, dass der Mieter in der Wohnung rauchen darf. Sinnlos daher, es ihm verbieten zu wollen. Man könnte nur versuchen eine Klausel in den Vertrag aufzunehmen, wonach er bei Ende des Mietverhältnisses alle Folgen seines Lasters zu beseitigen hat.

Frag mich nicht, ob das der richterlichen Überprüfung standhält. Eher könnte ich Dir sagen, obs diesmal weiße Weihnachten gibt!


VWSV58  30.09.2013, 19:36

Und? Wo gibt es nun bei uns weiße Weihnachten...?

Privatier59  30.09.2013, 19:40
@VWSV58

Natürlich, völlig sicher: Es gibt weiße Weihnacht. Zumindest am Nordpol! Und am Südpol!! Für die übrigen Regionen lege ich mich zunächst noch nicht fest. Wo wohnst Du denn?

VWSV58  30.09.2013, 19:50
@Privatier59

Mit "bei uns" war der Pol eigentlich eher nicht gemeint. Dachte, ich bekomme einen heißen Tip...

althaus 
Beitragsersteller
 30.09.2013, 16:56

Danke. Das hilft mir aber auch nicht weiter. Ich beziehe keine Zeitung.

Gaenseliesel  30.09.2013, 20:34
@althaus

@althaus, keine Zeitung, ok ! wahrscheinlich auch kein Fernsehgerät aber zum Glück Internet und ff.net ! ;-)) K.

Ganz so sehe ich das nicht - wenn jemand die Wohnung bezieht und in einem Zustand übergibt, der die weiter Vermietung erschwert oder fast unmöglich macht, weil die Bude eine einzige, stinkende, gelbe Raucherkammer ist, dann wird der Vermieter durch aus Rechte geltend machen können. Ich kann das nicht belegen, entspricht aber meinem Rechtsverständnis, weil es sich um wissentliche Nachlässigkeit handelt. Diverse Schäden muss ja der Vermieter oder dessen entsprechende Versicherung übernehmen, dass würde ich in diesem Fall ähnlich gelagert sehen.... wäre interessant, ob es da schon einen solchen Fall gibt.


imager761  01.10.2013, 20:55

Dein Rechtsverständnis spiegelt aber nicht die Rechtslage.

  1. Rauchen gehört zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache.

  2. Eine Schadensersatzpflicht ergäbe sich nur, wenn "dadurch Verschlechterungen der Wohnung verursacht werden, die sich nicht mehr durch Schönheitsreparaturen beseitigen lassen." BGH v. 05.03.2008, VIII ZR 37/07

Nikotinfrei würde bedeuten, dass jegliches Rauchen in der Wohnung untersagt war und dahin gehen die Deutschen Gesetze denn doch nicht.

" Er " muss gar nichts machen, außer die Wohnung besenrein zu übergeben. Es sei denn, es sind starke Nikotinschäden an Türen und Rahmen, die sich durch abwaschen nicht entfernen lassen.

Aber Du wolltest die Wohnung doch eh "weiseln" - damit ist doch alles getan, oder?


althaus 
Beitragsersteller
 30.09.2013, 16:55

Mit der Antwort kann ich nicht zufrieden sein, denn dann macht die Klausel auch keinen Sinn. Problem ist: Hatte heute einen Interessenten für die Wohnung, der anscheinend starker Raucher ist. Nach seiner Aussage würde es nur auf der Terrasse rauchen. Das kann aber jeder behaupten. Kann ich mich irgendwie absichern?

Primus  30.09.2013, 17:00
@althaus

Nein, das kannst Du nicht. Rauchen gehört zur Privatsphäre und Du kannst nur ein regelmäßiges Lüften zur Bedingung machen.

blnsteglitz  30.09.2013, 17:18
@althaus

Kann ich mich irgendwie absichern

Kannst du - nimm einen anderen Mieter. Basta.

Gaenseliesel  30.09.2013, 20:37
@althaus

Wenn Du so strickt gegen das Rauchen bist, dann such dir andere Bewerber für deine Wohnung ! K.

sorry, den Rat hat blnsteglitz schon gegeben ! Na dann muss es wohl die bessere Variante sein ! ;-))))

Privatier59  01.10.2013, 15:37

Nikotinfrei

Würde darunter auch das Verbot des Gebrauchs von Schnupf- und Kautabak fallen?