Ist es rechtens, dass ich von der Vermieterin verpflichtet werde, bei Auszug einen Nachmieter zu finden?
Hallo,
ich wohne in einer WG und in meinem Mietvertrag gibt es die Klausel, dass ich bei Auszug eine*n Nachmieter*in finden muss (außer ich ziehe zum Oktober aus). Ich habe den Vertrag natürlich so unterschrieben. Ist das rechtens und muss ich dann auch bis ich jemanden gefunden habe weiter Miete zahlen?
Liebe Grüße.
3 Antworten
Das darf sie gerne in ihren Vertrag schreiben - eine solche Klausel ist i.d.R. nichtig .
Allerdings kann der Kündigungstemin über einen gewissen Zeitraum hinaus zum Semesterende vereinbart werden ..... und dann baut die Vermieterin Dir eine Brücke, wenn sie gewillt ist einen Nachmieter zu akzepzieren.
Das hört sich nach einem befristeten Mietvertrag bzw nach einem Mietvertrag mit Mindestmietdauer an.
Dann bist Du auch daran gebunden.
Und ja, dann kann und darf die Vermieterin vorschreiben, dass wenn Du früher raus möchtest, Du das darfst, wenn Du einen Nachmieter stellst.
Das ist nicht böse, ganz im Gegenteil sogar, das ist kulant von der Vermieterin
Bzw. Das was ich unten geschrieben habe steht drin bei Mietzeit, aber da steht ja, dass eine außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist möglich ist und die Kündigungsfrist hab ich eingehalten
Nein, es ist keine Mindestmietdauer festgelegt im Vertrag.
Ach, mal wieder ne WG, die sich ihr eigenes Mietrecht irgendwie zusammenschustert. Da gibt es immer wieder die abenteuerlichsten Vereinbarungen, die rechtlich ueberhaupt nicht haltbar sind. Wenn du fristgemaess kuendigst, braucht dich die Nachmieterfrage nicht zu interessieren.
Genaueres wird man dazu aber erst sagen koennen, wenn man die genaue mietvertragliche Konstellation kennt. Bist du Untermieter oder Hauptmieter (oder auch einer von mehreren Hauptmietern)? Handelt es sich um einen wirksam befristeten Mietvertrag oder um einen unbefristeten? Gibt es eine wirksame Kuendigungsverzichtsvereinbarung? Handelt es sich vielleicht um einen Mietvertrag mit einem Studentenwohnheim?
Am besten stellst du mal den Mietvertrag hier ein (persoenliche Daten vom Mieter und Vermieter schwaerzen). Erst wenn man den kennt, kann man auf deine Frage zielfuehrend antworten.
Okay ich hab gerade nochmal recherchiert und die Festlegung einer Mindestmietdauer unter 4 Jahren ist rechtens und ich kann nicht einfach so da raus... Bedeutet, solange bis ich einen Nachmieter habe, muss ich weiter zahlen, richtig?
Also ich weiß nicht, wie ich den ganzen Vertrag einstellen kann hier aber es ist ein Standardvordruck von Haus & Grund, heißt einfach "Mietvertrag Wohnraum". Jeder bei uns ist Hauptmieter für sein Zimmer. Ich hab auch nochmal geschaut, ich sehe nirgendwo, dass ich Nachmieter finden muss im Vertrag geregelt. Allerdings steht bei §3 Mietzeit auf unbestimmte Zeit folgemdes: "Die Mietvertragsparteien verzichten wechselseitig bis zum 30.September 2023 auf ihr Recht zur Kündigung dieses Mietvertrages. [...] Von dem Verzicht bleibt das Recht der Mietvertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichem Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt" Bedeutet das, dass ich Nachmieter finden muss, wenn ich vor dem 30. September 2023 kündige? Danke für die Hilfe!
Dann ist es klar. Du bist bis zum Ablauf der Verzichtsvereinbarung an den Mietvertrag gebunden und musst dann bis zum Ablauf der Kuendigungsfrist auch Miete und Nebenkosten zahlen. Der Vermieter hat dir aber freundlicherweise muendlich erlaubt, einen Nachmieter zu suchen. Kommt dann mit dem ein Mietverhaeltnis zustande, kannst du schon entsprechend frueher aus dem Mietvertrag raus.
Bedenke aber, dass der Vermieter nicht verpflichtet ist, mit einem von dir vorgeschlagenen Mietinteressenten auch einen Mietvertrag zu schliessen. Er entscheidet selbst, mit wem er das tut und mit wem nicht. Zudem kann er fuer einen neuen Mietvertrag mit einem anderen Mieter auch neue Konditionen aufrufen (hoehere Miete z.B.).
Bist du sicher, dass jeder „Hauptmieter“ einen eigenen Vertrag über ein ZIMMER(!) bekommen hat? Das wäre äußerst ungewöhnlich. Wer ist denn dann Mieter der Gemeinschaftsräume? Normalerweise vermietet ein Vermieter eine ganze WOHNUNG an mehrere Personen gesamtschuldnerisch. Dann kann dieser Vertrag auch nur gemeinsam gekündigt werden und zwar fristwahrend.
Das wäre äußerst ungewöhnlich.
Nicht wirklich. Wird recht oft gemacht.
Mieter der Gemeinschaftsraeume ist dann niemand. Vergleichbar mit einem Gemeinschaftsgarten, der allen Mietern zur Mitnutzung zur Verfuegung gestellt wird, aber eben nicht Teil der Mietsache ist.
Eine von vielen denkbaren Moeglichkeiten.
Da wir aber die mietvertragliche Konstellation bislang nicht kennen, machen Spekulationen eher keinen Sinn.