Wie ist eine Übertragung der Kaution bei Mieterwechsel rechtssicher möglich?
Hallo liebe Community,
ich ziehe demnächst in eine bereits bestehende WG ein, habe vor einigen Tagen mit dem Eigentümer der Wohnung telefoniert und er hat mir den Mietvertrag zugeschickt.
Wir sprachen auch darüber wie wir die Zahlung mit der Kaution möglichst unkompliziert lösen können. Sein Vorschlag ist, dass ich die Kaution bei Einzug an die Vormieterin zahle und mir die Zahlung quittieren lasse. Ich finde die Idee grundsätzlich in Ordnung, möchte jedoch sicherstellen, dass ich meine Kaution bei Auszug auch wieder bekomme.
Ist es rechtssicher den folgenden Passus in den Mietvertrag auszunehmen oder besteht ein Konflikt mit der allgemeinen Rechtssprechunug?
Die Mieter/WG leisten zur Sicherung der Ansprüche des Vermieters aus diesem Vertrag folgende Sicherheit, die bei Vertragsabschluß fällig ist:
1.800,- € für die gesamte WG bzw., je Mieter 600,-€
Kaution ist in Höhe von 600,- EUR nach Vertragsabschluss an den Vormieter des Zimmers zu zahlen.
2 Antworten
Darauf würde ich mich nicht einlassen .... denn Du bezahlst die 600 Euro an die Vormieterin .... und was ist mit u.U. ausstehenden Nachforderungen aus Nebenkosten oder evtl. (versteckten) Mängeln.
Zahle Du an den Vermieter und der soll sich mit dem ehemaligen WG-Mitglied einigen. So ist die Sache "sauber".
da bleiben dann aber noch fragen offen. Was ist denn mit Forderungen des Vermieters gegenüber dem Vormieter? Was ist mit Schäden, die der Vormieter verursacht hat?