fuer italienische freunde (keine deutschkenntnisse) soll ich herausfinden, welche dokumente absolut gesetzmaessig vor abschluss eines mietvertrags verlangt werden koennen. bis jetzt wurden verlangt -- ausser pass, krankenversicherung
1. arbeirsbescheinigung und drei monatliche lohnabrechnungen. 2. mietschuldenfreiheitsbescheinigung. 3. leumundszeugnis aus italienischer geburtsstadt. .. geburtsstadt. kann der vermieter noch andere dokumente verlangen? gelten fuer auslaender zusaetzliche bestimmungen? ich selbst wohne in den usa und habe keine idee, was heute in deutschland als gesetzmaessig zulaessig gilt. ich bin fuer ihren rat sehr dankbar, da mir die hilflosigkeit der jungen frau sehr leid tut, besten dank! prof. cl brancaforte.