rücktritt vom mündlichen mietvertrag?
Die Wohnung wurde mündlich zugesagt, Mietvertrag auch zugestellt aber nicht unterschrieben. Jetzt ist aus privaten Gründen der Einzug nicht möglich und die Wohnung wurde abgesagt. Der Vermieter stellt nun eine Kaltmiete als Entschädigung in Rechnung weil in drei Wochen der Einzug gewesen wäre. Ist das Rechtskräftig?? Danke für antworten
3 Antworten
Ich würde jetzt einfach mal über § 154 Abs. 2 BGB gehen:
Ist eine Beurkundung des beabsichtigten Vertrags verabredet worden, so ist im Zweifel der Vertrag nicht geschlossen, bis die Beurkundung erfolgt ist.
Eine Beurkundung im Sinne dieser Vorschrift ist IICR auch die Erstellung einer Privaturkunde.
Ohne Urkunde kein Vertrag, ohne Vertrag erst mal keine Vereinbarung über eine Entschädigung. Eine anderweitige Vereinbarung (Vorvertrag) ist bisher nicht vorgetragen worden, derartiges steht dem Vermieter selbstverständlich frei.
Auch ein mündlicher Vertrag kann Gültigkeit entfalten - Du hast zugesagt, dass Du besagte Wohnung mieten möchtest und der Vermieter hat Dir einen unterschriebenen Mietvertrag zugesendet.
Es liegt keine schriftliche Zusage vor, ergo kein Anspruch
Ohhh, also das hätte ich jetzt nicht gedacht.
Allerdings war die Absage bei euch schon etwas knapp.
Aber sogar 3 Kaltmieten finde ich echt heftig, zumal ihr ja sicher gute Gründe für die Absage haben werdet...
Dagegen würde ich mich auf jeden Fall wehren. Bzw. wenn das überhaupt möglich ist, weil ihr ja scheinbar nicht vom Amt abhängig seid...
Ich würde mal einen Anwalt in der Nähe kontaktieren u. fragen, wieviel er für ein Beratungsgespräch verlangt.
Bei Google findest Du sicher einen
da bin ich jetzt echt verunsichert, den laut mieterschutzbund ist mündlich und die Reservierung der Wohnung auch bindend. Laut denen haben die ein recht auf Entschädigung u könnten auch 3 Kaltmieten verlangen