Ist eine Schriftliche Bestätigung für ein Mietverhältnis genauso gültig wie ein unterschriebener Mietvertrag?
Hallo
Wie ist die rechtliche Grundlage wenn man schriftlich zugestimmt hat eine Wohnung zu übernehmen, aber noch kein eigentlicher Mietvertrag unterschrieben wurde? Kommt man hierbei mit einer Widerspruchserklärung raus?
1 Antwort
Ein Mietvertrag ist ja ein zweiseitiger Vertrag, beide Parteien müssen zustimmen. Deshalb brauchts dafür schon zwei Unterschriften. Wem gegenüber bist du denn diese Übernahmeverpflichtung eingegangen?
Ich habe aber keine schriftliche Bestätigung von der Vermieterin erhalten, dass diese Einverständniserklärubg zur Kenntnis genommen wurde.