rücktritt vom mündlichen mietvertrag?
Die Wohnung wurde mündlich zugesagt, Mietvertrag auch zugestellt aber nicht unterschrieben. Jetzt ist aus privaten Gründen der Einzug nicht möglich und die Wohnung wurde abgesagt. Der Vermieter stellt nun eine Kaltmiete als Entschädigung in Rechnung weil in drei Wochen der Einzug gewesen wäre. Ist das Rechtskräftig?? Danke für antworten
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