Mietbürgschaft?
Hallo. Mein Sohn steht bei seiner Freundin als Bürge im Mietvertrag, er steht aber nicht als Mieter mit drin. Miete zahlt teilweise das Amt, weil die Freundin Bürgergeld bezieht, mein Sohn Teilzeit arbeitet. Nun haben sie sich getrennt, und mein Sohn wohnt seit 5 Wochen nicht mehr dort. Im Juli hat er noch seinen Mietanteil gezahlt, jetzt im August will er das nicht mehr. Ist das rechtens? Oder kann das Amt an ihn heran treten?
2 Antworten
Miete zahlt teilweise das Amt, weil die Freundin Bürgergeld bezieht, mein Sohn Teilzeit arbeitet.
Nicht die FReundin,respektive ExFreundin bezieht Bürgergeld, sondern die Bedarfsgemeinschaft.
Also:
- Dem Joncenter mitteilen, das die Wohngemeinschaft/die Bedarfsgemeinschaft aufgehoben ist.
- Dem Vermieter mitteilen, dass er die Bürgschaft für die Miete aufhebt.
- In Sachen der Auflösung der Lebensgemeinschaft gibt es keine Fristen, gegenüber dem Vermieter in der Haftung schon, denn die isader Kündignungfrtisa ul ongzu d auch Zustimmungspflichtig, denn vermutlich hat der Vermieter mit der mittellosen Frau wohl nur wegen der Bürgschaft einen Mietvertrag gemacht.
Also keine Miete mehr zahlen ist OK, aus der Bürgschaft raus ist schwieriger.
Du kannst eine Bürgschaft nicht kündigen. Du kannst um Entlassung aus der Haftungserklärung bitten, hast nur keinen Anspruch drauf.
Die Frage ist für mich dabei, ob er seinen Mietteil direkt zahlt, oder ob die Mieterin zahlt und er es an seine Freundin gezahlt hat.
Daher eben wichtig, das das Jobcenter informiert ist und nun die ganze Miete zahlt.
Das Amt kann nicht an ihn herantreten, aber der Vermieter. Und zwar solange, wie der Mietvertrag der Freundin besteht.
Wenn er Glück hat, kommt die Freundin ihren mietvertraglichen Pflichten nach. Wenn sie den Auszug beim Amt meldet, wird ja eine Neuberechnung stattfinden.
Die Bürgschaft kann er jedenfalls nicht einseitig aufheben lassen. Da wäre ein gemeinsamer Mietvertrag günstiger gewesen, den hätte er gemeinschaftlich kündigen können.
Solange er die Mietbürgschaft nicht kündigt, kann er vom Vermieter zum Bezahlen der Miete herangezogen werden. Das hat er unterschrieben; falls die Mieterin nicht zahlt. Dabei ist es egal ob die Mieterin die Miete vom Jobcenter bezahlt bekommt.