Mietbürgschaft?

2 Antworten

Miete zahlt teilweise das Amt, weil die Freundin Bürgergeld bezieht, mein Sohn Teilzeit arbeitet.

Nicht die FReundin,respektive ExFreundin bezieht Bürgergeld, sondern die Bedarfsgemeinschaft.

Also:

  1. Dem Joncenter mitteilen, das die Wohngemeinschaft/die Bedarfsgemeinschaft aufgehoben ist.
  2. Dem Vermieter mitteilen, dass er die Bürgschaft für die Miete aufhebt.
  3. In Sachen der Auflösung der Lebensgemeinschaft gibt es keine Fristen, gegenüber dem Vermieter in der Haftung schon, denn die isader Kündignungfrtisa ul ongzu d auch Zustimmungspflichtig, denn vermutlich hat der Vermieter mit der mittellosen Frau wohl nur wegen der Bürgschaft einen Mietvertrag gemacht.

Also keine Miete mehr zahlen ist OK, aus der Bürgschaft raus ist schwieriger.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Snooopy155  29.07.2023, 10:36

Solange er die Mietbürgschaft nicht kündigt, kann er vom Vermieter zum Bezahlen der Miete herangezogen werden. Das hat er unterschrieben; falls die Mieterin nicht zahlt. Dabei ist es egal ob die Mieterin die Miete vom Jobcenter bezahlt bekommt.

correcta  29.07.2023, 10:46
@Snooopy155

Du kannst eine Bürgschaft nicht kündigen. Du kannst um Entlassung aus der Haftungserklärung bitten, hast nur keinen Anspruch drauf.

wfwbinder  29.07.2023, 12:58
@correcta

stimmt. Daher:

denn die ist zudem auch Zustimmungspflichtig, denn vermutlich hat der Vermieter mit der mittellosen Frau wohl nur wegen der Bürgschaft einen Mietvertrag gemacht.
wfwbinder  29.07.2023, 13:02
@Snooopy155

Die Frage ist für mich dabei, ob er seinen Mietteil direkt zahlt, oder ob die Mieterin zahlt und er es an seine Freundin gezahlt hat.

Daher eben wichtig, das das Jobcenter informiert ist und nun die ganze Miete zahlt.

Das Amt kann nicht an ihn herantreten, aber der Vermieter. Und zwar solange, wie der Mietvertrag der Freundin besteht.

Wenn er Glück hat, kommt die Freundin ihren mietvertraglichen Pflichten nach. Wenn sie den Auszug beim Amt meldet, wird ja eine Neuberechnung stattfinden.

Die Bürgschaft kann er jedenfalls nicht einseitig aufheben lassen. Da wäre ein gemeinsamer Mietvertrag günstiger gewesen, den hätte er gemeinschaftlich kündigen können.