Wir haben unsere Wohnung seit einigen Jahren an ein Ehepaar vermietet. Beide Ehepartner stehen im Mietvertrag. Alle Söhne des Paars sind mittlerweile volljährig.

Nun hat sich die Frau getrennt und ist ausgezogen. Sie bittet um Entlassung aus dem Mietvertrag. Von den Söhnen leben noch 2 in der Wohnung, einer ab und zu (an anderem Ort gemeldet) und einer dauerhaft. Beide Söhne verdienen selbst und zahlen dem Vater seit dem Auszug der Mutter einen monatlichen Beitrag zu den Kosten der Wohnung.

Der Vater möchte in der Wohnung bleiben. Er will den Mietvertrag weiter führen. Der Vater war in der Vergangenheit öfter krank und hatte kein regelmäßiges Einkommen. Wir haben Bedenken, ob die Mietzahlungen in der Zukunft regelmäßig geleistet werden können. Sollten die Söhne ausziehen oder kurzfristig die Unterstützung verweigern ist es fraglich, ob der Vater alleine die Miete bezahlen kann. Weiterhin ist die Wohnung für den Vater alleine zu groß - die Sozialhilfe würde im Bedarfsfall nur bedingt einspringen.

Ist es möglich, die Entlassung der Mutter aus dem Mietvertrag von der Aufnahme eines oder beider Söhne in den Mietvertrag abhängig zu machen? Welche anderen Möglichkeiten gibt es, um das erhöhte Risiko des Ausfalls der Miete zu reduzieren?