Zweitwohnungssteuer, wenn alter Mietvertrag noch läuft?
Hallo,
ich habe meine Wohnung zum 30.9 gekündigt, da ich wieder bei meinen Eltern eingezogen bin. Leider komme ich nicht früher aus dem Mietvertrag raus - monatliche Kosten wie GEZ laufen leider weiter.
Daher die Überlegung, kann ich meine Wohnung schon abmelden und mich wieder bei meinen Eltern melden? Die alte Wohnung wird von mir nicht mehr genutzt.
Eigentlich müsste ich doch dann auch meinen Arbeitgeber den Umzug melden, da das Finanzamt sich doch für mich ändert oder nicht? Ich arbeite nur noch 2 Monate da von daher wollte ich mir es eigentlich. sparen, dem AG zu informieren.
Wird, da zwei Wohnungen auf meinen Namen laufen, Zweitwohnungssteuer fällig?
Besten Dank für Eure Antworten!
2 Antworten
Sobald Du ausziehst und Dich bei der entsprechenden Gemeinde "abmeldest" und am Wohnsitz der Eltern mit ( ausschließlichem ) Erstwohnsitz gemeldet bist, ist auch das Thema Rundfunkgebühr erledigt - entsprechende Mitteilung an den Beitragsservice vorausgesetzt.
Ja, natürlich kannst und musst Du Deinen Hauprwohnsitz ummelden, wenn Du bereits umgezogen bist.
Dann erledigt sich auch die GEZ (wenn Deine Eltern die Gebühr für den Haushalt bezahlen). Also GEZ ummelden und gleichzeitig die Beitragsnummer der Eltern angeben.
Und einen Zweitwohnsitz hast Du ja nicht, Du zahlst nur die Miete während der Kündigungsfrist für den vorherigen Wohnsitz.