Welche „Kosten durch Verspätete Schlüsselübergange“ können entstehen?
In meinem Mietvertrag steht, dass ich für alle entstehenden „Kosten durch Verspätete Schlüsselübergange“ aufkommen muss. Was genau soll das sein? Welche Kosten würden den entstehen, wenn ich den Schlüssel einen Tag später zurück geben würde? Muss ich dann einen Miet-Tag mehr zahlen?
1 Antwort
So etwas braucht nicht im Mietvertrag zu stehen, zahlen musst Du aber natürlich nur bei Verschulden, die Gültigkeit der Klausel wäre bei Verschulden des Vermieters wegen ungerechtfertigter Benachteiligung zu verneinen.
Wenn Du die Schlüssel zu spät zurückgibst, musst Du Schadensersatzforderungen, die deshalb durch den Folgemieter gegen den Vermieter berechtigt geltend gemacht werden gegen Dich geltend machen lassen. Mit einem Tag Miete ist es da nicht getan, Das können Einlagerung von Umzugsgut, Hotelkosten, weitere Kosten dert Umzugsspedition sein.
Auch durch Handwerker, die bestellt wurden und nun nicht an die Arbeit gehen können, können Kosten entstehen.