Wohnungszusage verbindlich?
Hi,
ich hatte eine online-Besichtigung, bei der die Marklerin (wohngenossenschaft) meinte ich wäre die 2. Person, die die Wohnung besichtigt. Sollte ich die Wohnung haben wollen, müsste ich meine Unterlagen per E-Mail zusenden. Es hieß wer zu erst kommt bekommt die Wohnung und dann ist es aber auch verbindlich.
Ich habe also recht schnell meine Unterlagen weggeschickt, aber dennoch weitere Besichtigungen ausgemacht, da nicht klar war, ob ich die Wohnung überhaupt bekomme.
Nun hat mir die Maklerin eine email geschickt, dass die Unterlagen in Ordnung sind und sie den Mietvertrag fertig macht.
Ich hab mit einem Dankeschön auf die E-Mail reagiert. Den Vertrag habe ich noch nicht gesehen oder unterschrieben.
Nun ist es so, dass ich die Möglichkeit hab eine andere Wohnung anzumieten. Ist das vorherige Angebot verbindlich oder nicht?
2 Antworten
Meine Meinung:
Du hast den eigentlichen Mietvertrag ja noch nicht mal gesehen,
geschweigedenn ihn unterschrieben.
ich denke,e rst mit Mietvertragunterschrift kommt ein Vertrag zustande.
Müsstest also noch absagen können, am besten auch per Email.
Selbstredend wird die Maklerin dann recht sauer sein darüber.
Frage wäre nur ob sie dir für die Unkosten und so was verlangen kann, weil sie ja vielleicht schon den vertrag verfasst hat, wem Anders abgesagt hat und so.
Das lässt sich so nur schwierig beantworten.
Und auch das kann man nicht direkt klären, wie bei den meisten unsinnigen Fragen hier?
"Liebe Wohnungsgenossenschaft, ich möchte die Wohnung nun doch nicht anmieten. Ist das okay für Sie?"
Bei Wohnungsgenossenschaften werden ja übrigens auch üblicherweise keine "Markler" eingesetzt.