Wie ist Beteiligung an Wohnkosten steuerlich zu behandeln?

Liebe Foraner und Fachleute,

ich habe da wieder einmal eine Frage mit der Bitte um sachdienliche Antworten.

Folgende Situation: Ein Haus- oder Wohnungseigentümer nimmt ein studierendes Kind eines Freundes bei sich für die Dauer von z.B. 2 Semestern auf und lässt sie/ihn bei sich wohnen. Das Haus/Wohnung ist noch mit einer Hypothek belastet. Der/die Student/in beteiligt sich an den Kosten fürs Wohnen. Es wird kein Mietvertrag (weil Eigentum, auch kein Untermietvertrag) geschlossen.

Frage 1: Wie wird im vorliegendem Fall die steuerliche Seite abgewickelt ?.

Frage 2: Angenommen die monatliche Hypothekrate beträgt 1.000 Euro. Der/die Studentin beteiligt sich mit 500 Euro/Monat (wie gesagt, ohne Mietvertrag). Was ist nun bei der Steuererklärung anzugeben ?.

Frage 3: Können irgendwelche Ausgaben für Reparaturen, Zinsen.... den Einnahme gegen gerechnet werden. Angenommen, der Eigentümer und der/die Studentin nutzen das Haus/Wohnung jeweils zu Hälfte ?.

Frage 4: Ist im vorliegendem Fall ein Mietvertrag erforderlich ?.

Frage 5: Braucht man für einen eventuellen Wohnsitzwechsel einen Mietvertrag oder kann man sich bei der Meldebehörde ohne Mietvertrag anmelden ?

Frage 6: Erwirbt der/die Studentin mit zunehmender Bleibedauer, sowas ähnliches wie Kündigungsdauer/Kündigungsfrist oder kann man sich von ihm/ihr, wenn es nicht mehr passt von jetzt auf sofort trennen ?.

Frage 7: Wird die Beteiligung an den o.g. Wohnkosten als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (Mietvertrag liegt nicht vor) erfasst oder als sonstige Einnahmen ?

Ich danke Euch im voraus für Eure Antworten.

Kündigung, Mietvertrag, Steuern, Einnahme
Darf ein Wohnheim mit Kündigung drohen, wenn man die bestenden Möbel erweitert, ohne sie zu beschädigen?

Ich ziehe in ein paar Tagen in ein Wohnheim Zimmer ein. Nach Erhalt des Schlüssels war ich mehrfach dort, zahle natürlich schon Miete. Das Zimmer kommt mit sehr minimalistischen und alten Möbeln. Ich habe mir einen Aufsatz für das Bett gebaut, sodass ich eine größere Matratze haben kann. Hierbei würde das ursprüngliche Bett oder andere Möbel nicht beschädigt, da diese Erweiterung nur aufliegt.

In dem Mietvertrag steht jedoch folgendes:

Der Mieter verpflichtet sich, das Appartement mit sämtlichen Einrichtungsgegenständen unverändert zu belassen und sauber, schonend und pflegend zu behandeln. Der Mieter haftet für Schäden, die durch die Verletzung dieser ihm obliegenden Sorgfaltspflicht verursacht werden. Das Ändern oder Umstellen von Einrichtungsgegenständen, das Aushängen von Türen und die Verlegen von elektrischen Leitungen einschließlich des Neuverlegens sind untersagt. Möbelstücke und sonstige Einrichtungsgegenstände dürfen auch Werder innerhalb des Apartments noch zwischen verschiedenen Apartments und Räumen im Haus ausgetauscht werden.

Ich bin der Meinung, dass ich den Mietvertrag nicht verletzt habe, da ich keine Möbel bewegt oder beschädigt habe. Ich habe lediglich andere Möbel mitgebracht und in das Appartement gestellt.

Natürlich kenne ich mich gar nicht damit aus und hoffe, dass mir die Community dabei helfen kann.

Vielen lieben Dank und Freundliche Grüße

Mietrecht, Mietvertrag
Kündigung trotz Mindestmietdauer aufgrund Jobwechsel?

Wir haben eine Mindestmietdauer von 3 1/2 Jahren (Mietstart 01.02.2021, Wohnort Darmstadt). (Wortlaut: Befristeter Kündigungsausschluss. Mieter und Vermieter verzichten wechselseitig für die Dauer des Mietverhältnisses bis zum 30.09.2024 (nicht länger als 4 Jahre seit Mietvertragsabschluss) auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Die ordentliche Kündigung ist daher erstmals zu dem vorgenannten Datum mit gesetzlicher Frist zulässig. Von dem beidseitigen Verzicht bleibt das Recht beider Mietvertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung und fristlosen Kündigung unberührt.

Mein Freund und ich haben ab dem 01.01.2023 jeweils einen neuen Job. Ich in München und er in Wiesbaden (Die jetzige Wohnung ist in Darmstadt). Wir wurden beide nicht gekündigt, sondern haben freiwillig neue Jobs gesucht (große Stressbelastung, schlechte wirtschaftliche Lage). Zudem wurde die Miete der Wohnung dieses Jahr um 7% erhöht.

Der Vermieter erlaubt es einen Nachmieter zu suchen, hat aber nochmals die Miete erhöht und erzählt, dass seine Wohnungen in diesem Preissegment teilweise über ein halbes Jahr leer standen (Miete jetzt: ca. 2.400 Euro).

Können wir eine außergewöhnliche Kündigung aus wichtigen Gründen gemäß §§ 543 und 569 BGB vornehmen? Falls ja wie würde man hier vorgehen (Anwalt, Mieterschutzbund?)

Vielen Dank für Ihre Hilfe 😊

Miete, Mieter, Mietrecht, Mietvertrag
Wie ist es beim Mietvertrag mit der Übernahme von ungewollten Möbeln in der Mietwohnung?

Hallo,

Wir haben eine neue Wohnung gefunden. Diese enthält unteranderem einen großen Kleiderschrank im Schlafzimmer der wohl vom Vermieter selbst noch stammt als er diese Wohnung noch bewohnte. Baujahr des gesamten Mehrfamilienhauses ist 2000 etwa gleich alt wird sicher auch der Schrank sein. Geschmacklich gefällt uns dieser Schrank überhaupt nicht. Nun haben wir den Mietvertrag erhalten. Dieser enthält unter der Angabe "Zustand der Mietsache - Einrichtungsgegenstände" folgendes: 1. Der Mieter hat das Mietobjekt besichtigt. (Trifft zu) 2. Den Zustand der Wohnung, insbesondere den Renovierungszustand, dokumentiert das Wohnungsübergabeprotokoll auf welches hiermit verwiesen wird. (Erfolgt noch) 3. In den Räumen befinden sich folgende Einrichtungsgegenstände: keine. (Darauf kommt es mit an)

Laut dieses Satzes ist der Schrank nicht da, den wir nicht haben möchten. Bzw. ist die Wohnung damit als unmöbliert gekennzeichnet. Kann ich gegenüber dem Vermieter mit bezug auf den Mietvertrag verlangen das der Schrank entfernt wird? Kann ich herausfinden ob der Schrank in den Mietkosten enthalten ist. Zu den Nebenkosten scheint er laut dem Mietvertrag nicht zu zählen.

Der Vormieter hatte diesen Schrank akzeptiert aber wir können uns mit Ihm einfach geschmacklich wie praktisch nicht anfreunden.

Freundliche Grüße

Mieter, Mietrecht, Mietvertrag, vermieter
Untermietvertrag habe seit Monaten die Miete an die Exfreundin von meinem Vermieter gezahlt? Bitte helft mir?

Ich ich bin alleinerziehend mit einem Kind und wusste Anfang des Jahres nicht wohin damit mein Ex-Freund rausgeschmissen hat mit unserem Baby meine ehemalige gute Freundin hatte mir angeboten bei ihrem Freund in die Wohnung zu ziehen als Untermietvertrag im Vertrag stand die miete 709 € ich habe ich schriftlich bei Whatsapp zugesagt dass ich die komplette Miete plus Strom zahlen dies wurde auch alles im Mietvertrag festgehalten nun gab es aber Probleme mit dem Jobcenter dass ich monatelang keine Leistung bekommen habe daraufhin sind die beiden mir entgegengekommen und haben gesagt dass ich solange halt 500 € zahlen weil ich ja sonst nichts zu Essen hätte nun habe ich eine Nachzahlung vom Jobcenter bekommen und jetzt verlangt der Vermieter den Rückstand also das fehlende Geld die 200 € der letzten Monate monatlich zurück hat er das Recht dazu ich habe ja den Vertrag unterschrieben und da steht ja drinne 709 € drinne es steht auch drinne dass er mich auf meine Kosten verklagen kann wenn ich die Miete nicht zahle und nun das Schlimmste ich habe seit Monaten die Miete an die Ex Freundin also meiner Freundin die Ex-Freundin des Vermieters überwiesen auf Ihr Konto nun sagt der Vermieter er habe das dasgeld.me erhalten und dass die miete auf sein Konto hätte gehen sollen was kann ich da jetzt tun ich bin total verzweifelt ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.

Mietrecht, Mietvertrag, Untermieter
Berufsausbildungsbeihilfe für Tochter, die noch zu Hause lebt - sollte sie in den Mietvertrag mit aufgenommen werden?

Volljährige Tochter, die noch bei mir zu Hause lebt, hat einige Monate ALG II bezogen, jetzt aber Ausbildungsplatz gefunden (BAE), worauf sich das JC erst nach einigem Hin und Her eingelassen hat. Das Geld im 1. Ausbildungsjahr ist viel niedriger als das vorher bezogene ALG II, damit werden wir überhaupt nicht klarkommen, da ich Frührentnerin mit geringer Rente bin, die sowieso aufgestockt werden muss und trotzdem nicht gereicht hat, weswegen meine Tochter zum Haushalt immer ihren Teil dazu leisten musste.

Ich bin dieses Jahr geschieden worden, der Mann hat zwar ein eigenes Haus, in dem er jetzt mit seiner jungen Geliebten wohnt, aber er hat nur eine Mini-Rente, weil er wegen seiner Selbstständigkeit kaum in die Rentenkasse eingezahlt hat, weswegen da auch nichts zu holen ist.

Nun wurde meiner Tochter gestern bei einem persönlichen Gespräch mit den entsprechenden amtlichen Personen mitgeteilt, dass sie mehr Geld (BAB) bekommen könne, wenn sie in einer eigenen Wohnung leben würde ODER in meinen bestehenden Mietvertrag mit aufgenommen werden würde. Das macht mir jetzt Sorge, da meine Recherchen im Internet ergeben haben, dass eine volljährige Person nur BAB bekommt, wenn sie einen eigenen Haushalt führen muss, weil sie zu weit weg wohnt. Die Fahrzeit zum Betrieb beträgt keine 2 Stunden. Ich muss aber davon ausgehen, dass ihre versierten Gesprächspartner schon wussten, was richtig ist und meiner Tochter nichts Falsches erzählt haben, da sie ja von dort auch immer tolle Unterstützung und Rat bekommen hat.

Wenn das nun tatsächlich stimmt (was ich ja nun hoffe), kann ich denn vom Vermieter einfach so verlangen, dass meine Tochter in den Mietvertrag aufgenommen werden soll? Zeitpunkt: ab sofort oder früher, da sie ja genau so lange hier wohnt wie ich? Muss der Vermieter für uns beide nun einen neuen Mietvertrag ausstellen oder kann der alte Mietvertrag einfach nur durch einen Zusatz geändert werden? Tatsächlich steht der Ex noch mit drin (ist eigentlich auch wichtig), der hat sich nach seinem Weggang um nichts mehr gekümmert. Wenn der Herr nun aus dem Mietvertrag rausgenommen wird, kann er auch für nichts mehr herangezogen werden, was diese renovierungsbedürftige Wohnung betrifft, wenn ich hier ausziehen muss, auch nicht für Kosten der Entrümpelung des komplett von ihm zugestellten Kellers.

Ich weiß nicht so recht, was jetzt richtig ist und wie ich weiter vorgehen soll. Danke für jeden Tipp.

Mietvertrag, Berufsausbildungsbeihilfe
Betrug bei Untermiete - was tun?

Hallo,

ich habe einen Untermietvertrag unterschrieben nach einer Besichtigung per Videochat aufgrund der aktuellen Situation. Zu dem Zeitpunkt war ich noch in einem Hochrisikogebiet im Ausland und hatte keine Chance mir das Zimmer anzuschauen. Die Vermieterin wusste das. Es handelt sich um eine WG, das Zimmer war laut Aussage und Beschreibung 20qm groß (Screenshots von der Anzeige sind vorhanden). Am Freitag konnte ich mir das Zimmer endlich anschauen, aber von den angegebenen 20qm war nichts zu sehen, das Zimmer hat Maße die gerade mal 11qm sind. Für den Preis und die Lage hätte ich das Zimmer niemals genommen.

Ein Gespräch mit der Vermieterin führte ins nichts da sie lt. eigenen Angaben durch das keine finanziellen Rückstände haben möchte.

Der Fehler ist ja jedoch ihrerseits entstanden, ich kann in das Zimmer nicht einziehen da nicht mal mein Bett reinpasst. Kaution ist leider schon angezahlt, Mietvertrag unterschrieben.

Jetzt forderte sie mich auf das ich den Wohnungsschlüssel zurückgeben soll, obwohl ich keinen bekommen habe und im Gegenzug die Kaution abzüglich der ersten Kaltmiete wieder ausgezahlt bekomme.

Gibt es irgendwie eine Möglichkeit von dem Vertrag zurückzutreten? Bzw mein Geld wieder zu bekommen? Den Hauptmietvertrag habe ich zb noch nicht bekommen obwohl ich eine Kopie laut Untermietvertrag bekommen sollte. Was mache ich denn jetzt am Besten?

Ich muss ja jetzt auch zum 1.5. eine neue Wohnung finden, mein alter Mietvertrag ist schließlich zum 1.5. gekündigt.

Liebe Grüße

betrug, Kaution, Mietrecht, Mietvertrag, Vertragsrecht, Untermiete