Muss der Mieter die Grundsteuer zahlen, wenn man vergessen hat den Posten im Vertrag anzukreuzen?
Im Mietvertrag hat der Vermieter bei den aufgeführten NK bei der Grundsteuer kein Kreuz gemacht. Muss der Mieter nun bezahlen oder nicht?
3 Antworten
althaus: Was für Mietvertragsformulare verwendest Du denn? Ankreuzmietverträge wurden zuletzt verwendet als der Bundeskanzler noch Adenauer hieß. Offenbar hast Du ein Familienerbstück verwendet und jetzt hast Du den Salat. Wenn da wirklich jede einzelne Nebenkostenart anzukreuzen ist, dann kannst Du wirklich von den Sachen nichts umlegen die Du nicht angekreuzt hast.
Ich verwende die Formulare des Kölner Haus- und Grundbesitzervereins. Da gibt es bei den Nebenkostenarten nichts einzeln zum Ankreuzen. Die von Graus und Hund scheinen ja echte Pappnasen zu sein!
Nein, ein nicht angekreuztes Kästchen bedeutet "Nein" und das sogar unabhängig davon, ob auf die Betriebskostenverordnung hingewiesen wird.
Vor einigen Jahren gab es noch die Regelung, dass die Grundsteuer nur dann umgelegt werden darf, wenn das im Mietvertrag ausdrücklich aufgeführt wurde. (Ich glaube zu der Zeit hieß der Bundeskanzler Schröder :-P)
Das kann man nicht so klar beantworten. Ich tendiere zu "nicht".
Wenn es Kreuzchenfelder gibt, dann ist durch die übrigen Formulierungen vermutlich ausgeschlossen, dass der Mieter generell die in der Betriebskostenverordung vorgesehenen Kostenarten zu tragen hat. Ein solch an sich zugelassener und ausreichender Verweis auf diese Verordnung würde der Kreuzchenmethode widersprechen. Eine andere Rechtsauslegung wäre widersprüchlich und ginge zu Lasten des Vermieters.
Das ist der aktuellste Mietvertrag von "Haus und Grund"!