Wie Abo kündigen?

Hallo, es hört sich jetzt sehr blöd an, aber ich bin in eine Abo-Falle von Brazzers reingetappt. Ich bin unter 18 Jahre alt.

Ich habe keinen Zugriff auf irgendwelche Videos etc, außer ich kaufe sie nochmals extra für ca. 4 Euro. Auch wenn ich auf die Support Website von Brazzers gehe und meine Abos ansehe scheint dieses Abo für das ich bezahlt habe nicht auf.

Ich habe auch keine E-Mail von dem Unternehmen bekommen, daher ist doch der Vertrag rechtlich nicht abgeschlossen, oder? Und nachdem ich minderjährig bin und meine Eltern GEGEN den Kauf sind, kann man ja eigentlich den Vertrag direkt widerrufen?

Ich habe auch schon bei meiner Bank angerufen und die Mitarbeiterin hat gemeint, dass Brazzers in der genau gleichen Sekunde die Transaktion storniert, als auch die Buchung abgeschlossen hat und nachdem die Buchung störker war wurde mir das Geld abgebucht. Ich habe den Kauf am 27.08. abgeschlossen und am 28.08. war die Vormerkung auf meiner Kreditkarte für den Kauf verschwunden. Heute(29.08.) bin ich aufgewacht, schaue auf mein Konto und ja, da war dann auf einmal das Geld abgezogen.

Ich habe jetzt vor als erstes dem Unternehmen eine E-Mail zu schreiben dass ich nicht volljährig bin und sie das Abo, mit Bestätigung! kündigen sollen. Danach werde ich mit wem in einen Support-Livechat gehen da ich gehört habe dass das keine schlechte Möglichkeit ist mit denen zu kommunizieren. Und dann meine Kreditkarte sperren zu lassen, aber ich weiß nicht ob dadurch die Inkasso eingeschaltet wird.

Ich bitte euch dringend um Hilfe!!

LG

Recht, Rechtsanwalt, Unternehmen, Abofalle, Abonnement, Scam
Darf man mit dem Titel "Volljurist - Justiziar" eine rechtliche Vertretung machen?

Hallo an alle,

Es geht um einen Betrugsversuch. Die Vorabinfo ist wichtig!

Ich kaufte am 28. Februar von meinem Automechaniker ein Auto mit 1 Jahr TÜV für 1000 € und meldete es wenige Tage später auf mich um. Danach fuhr ich einen Monat fast nicht mit dem Auto, denn am Tag der Ummeldung wurden mir am Nachmittag vier Zähne gezogen. Ich fuhr nur zwei weitere Male die kurze Strecke zum Zahnarzt und zurück, denn es gab die Komplikationen, dass Knochensplitter ins Zahnfleisch eingedrungen waren, was Schmerzen verursachte.

1 Monat später, am 9. April, fuhr ich 10 km in die nächste Stadt und blieb dort mit einem Getriebeschaden liegen. Das Auto wurde vom ADAC abgeschleppt - zunächst zu mir nach Haus.

Ich informierte meinen Automechaniker per SMS über den Schaden, er teilte mit, er sei in Urlaub.

Er würde sich am Montag melden, was er aber nicht tat.

Ein ADAC Sachverständiger kam und begutachtete das Auto. Er stellte fest, dass die Schraube, die das Getriebe fest hält, schräg eingedreht worden war und nur zur Hälfte. So war zwangsläufig, dass ein Schaden bald eintreten musste. Es darf sogar von einer Schädigungsabsicht ausgegangen werden!

Das war das dritte Auto, dass ich von meinem Automechaniker gekauft hatte, bei dem kurz nach dem Kauf ein erheblicher Schaden auftrat und das liegen blieb. Die ersten Male hielt ich das noch für einen dummen Zufall, nun aber nicht mehr.

Ich ließ das Auto in einer anderen Werkstatt reparieren. Anschließend verkaufte ich es mit erheblichem Verlust. 

Der Automechaniker sah das Auto in einem Inserat im Internet. Er tauchte an einem Sonntagabend am 21.4. überraschend auf dem Gehöft, wo ich wohne, mit seinem Bruder auf und wollte das Auto wegnehmen. Vorher kündigte er seine Absicht dreist per SMS an und behauptete, ich würde ihm noch 500 € schulden und es sei "mit seinem Anwalt und der Polizei abgesprochen".

Ich war gerade draußen am Auto Waschen und konnte den Diebstahl gerade noch verhindern, indem ich laut um Hilfe schrie.

Als ein Auto in der Nähe erschien, hauten die beiden ab.

Vorher drückte der Automechaniker mir einen Kaufvertrag in die Hand, der höchst merkwürdig ist.

Darin steht der Kaufpreis von 1000 € für ein: Unfallauto, bedingt fahrbereit, verbraucht Kühlerwasser, Motorschaden, Getriebeproblem, sonstige Mängel.

Weiter heißt es im Vertrag, es seien 500 € angezahlt.! Punkt und Ausrufezeichen hinter dem Satz. 

Restbetrag bis 21.4. (ein Sonntag) zu entrichten, bei Nichteinhaltung wird das Fahrzeug ohne Vorankündigung wieder abgeholt.

Der Vertrag ist nur in Kopie. Meine Unterschrift ist meine Handschrift vom original Vertrag, der Rest nicht.

Den echten Vertrag, den ich im Büro des Automechanikers unterschrieb, habe ich nicht erhalten. Wie ich am Anfang schrieb, war der Mann "mein Automechaniker", von dem ich dachte, dass eine Vertrauensbasis zwischen uns besteht.

Als ich mich vom Schrecken erholt hatte, fuhr ich zur Polizei und erstattete Anzeige wegen Betrugsversuch und Urkundenfälschung.

Die Polizeibeamtin stellte fest, dass ein erheblicher Unterschied beim Kilometerstand zu dem, der im Vertrag steht. Es ist eine Differenz von 2000 km! Die Polizeibeamtin machte ein Foto vom km-Stand.

Wenn also die Angabe im Vertrag stimmen würde, bedeutet das, dass ich 2000 km vom 28. Februar bis zum 21. April hätte verfahren müssen - obwohl mir Anfang März vier Zähne gezogen wurden und noch dazu Komplikationen auftraten, sodass ich zwei weitere Male zum Zahnarzt musste zu Nachoperationen.

1 1/2 Monate später erhielt ich ein Schreiben von einem Mann, der eine Vollmacht beilegt vom Automechaniker.

Er verlangt von mir 500 €, die ich dem Automechaniker angeblich schulden würde. Falls ich nicht zahle, würde er Klage erheben und Strafanzeige wegen Betrug gegen mich erstatten.

Er wirft mir vor, das Vertrauen vom Automechaniker missbraucht zu haben. Ich hätte "im Vertrauen auf ihn das Auto nebst Papieren zum Zulassen mitgenommen."

Dem Brief liegt eine Vollmacht bei vom Automechaniker. In der Vollmacht heißt es, die Vertretung sei kostenfrei. 

Der Briefkopf stammt von keinem Rechtsanwalt mit Zulassung, sondern er trägt die Überschrift "Volljurist - Justiziar".

2 Fragen an euch:

1.) Ist es zulässig, jemanden rechtlich zu vertreten mit diesen zwei Bezeichnungen?

2.) Was empfehlt ihr mir, als Nächstes zu tun?

Vielen Dank für eure Mühe beim Lesen und viele Grüße an alle!

Woody333

betrug, Recht, Rechtsanwalt
Guthabensperre bei Postbank aufheben?

Hallo,

Im letztes Jahr im Spätsommer hat mein Vermieter versehentlich eine Doppelzahlung bzgl. meiner Mietschulden in Höhe von ca. 2x2400 (1x bar/1x als Darlehen vom Jobcenter) erhalten.

Im September hat er mir dann ~2400 zurücküberwiesen. Ich habe ein P-Konto & hatte im nächsten Monat eine Guthabensperre (~338€) die ich jeden Monat nicht abheben kann weil 2 Pfändungen drauf laufen.

Um an mein Geld zu kommen meinte eine Mitarbeiterin in der Pfändungsabteilung der PB ich soll zum Amtsgericht & mir die 2 Beträge von den Gläubigern freigeben lassen damit ich an das Geld komme (irgendwie so hat sie das formuliert) - mache ich das jetzt so dass ich ein Brief an das Amtsgericht schreibe? Ich könnte mit den Vorlagen im Internet wenig anfangen und mein Betreuer bekommt das selbst nicht hin.

Würde mich freuen wenn mir jemand helfen kann, es sind jetzt 5 Monate Rum, 50 sinnlose Telefonate mit der Postbank aber eine Guthaben von 338€ die ich nicht abheben kann, alles andere wie Bürgergeld kann ich problemlos abheben.

Bitte um Hilfe wie ich so ein Schreiben an das Amtsgericht formuliere (ein Rechtspfleger kann die Beträge rückwirkend freigeben) oder wie ich das am besten mache da sonst alle Optionen ausgeschöpft wurden & enorm viel Zeit & Geduld vertrödelt.

Danke!

Insolvenz, Mietrecht, P-Konto, Pfändung, Pfändungsschutz, Pfändungsschutzkonto, Postbank, Rechtsanwalt, Schulden, vermieter, Amtsgericht, Mietschulden
Probleme mit Hamburger Hochbahn AG HVV?

Meine Bekannte ist ALG-2-Empfänger er hat bei Kauf Deutschland-Ticket seine Bewilligungsbescheid angezeigt. allerdings sein Bedarfs-Gemeinschafts-Nummer im formuler aufgeschrieben.

meine Bekannte wurde gesagt, dass auf dem Bankkonto 19 Euro müssten sein und diese am Ersten eines jeden Monats vom Konto abgebucht wird, leider die Firma HVV statt 19 Euro 49 Euro unrechtmäßig zu viel Geld abgebucht.

meine Bekannte teilte der Firma per Telefon und E-Mail mit, dass er sein Geld benötigt. Die Firma HVV achtete nicht darauf und kümmerte sich nicht darum, einfach zu ignoriert.

meine Bekannte musste von seinem gesetzlichen Recht (Lastschrift zurückgeben/lastschrift widersprechen) Gebrauch machen, und das Geld auf sein Konto zurückgebucht. 

meine Bekannte hat die Ticketgebühr 19 Euro auf das Bankkonto Die Firma HVV überwiesen.

Die Firma HVV hat einen Brief verschickt, und dass es für die Rückerstattung des Geldes, Bankgebühren (Rückprovision) und Bearbeitungsgebühr zahlen muss. 

meine Bekannte hat es nicht akzeptiert, weil sie nicht für den Fehler und die Entstehung von Ärger verantwortlich ist. Leider hat die Firma HVV dieses Problem durch Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit verursacht.

Unter Berücksichtigung von Gesetz und Gerechtigkeit,

was ist Ihrer Meinung nach für die Zahlung der Bankgebühren (Rückprovision) und Bearbeitungsgebühr, Wer muss zahlen ?

Bank, Finanzen, gebühren, Gerichtsvollzieher, Gesetz, Rechtsanwalt, Rechtsschutz, Schulden, Schuldnerberatung, Verbraucherschutz, Bankberater, Bankgebühren, Inkassounternehmen, Finanzenfrage
Ist sowas überhaupt zulässig?

Sehr geehrte Damen und Herren,

Am 01.02.2023 habe ich einem Anschreiben von 19.10.2022 von FITSTAR erhalten in dem stand das ich noch einem offenen Betrag in Höhe von 148€ bei denen habe.

Hier wird das aber interessant : ich habe mit denen keinen Vertrag abgeschlossen , habe davon gar nichts , keiner Kopie des angeblichen Vertrag, keinen Bestätigung, Mahnungen, nicht mal Werbung habe ich niemals und immer noch nicht erhalten . Ich habe auch denen die Dienstleistungen niemals benutzt, nicht mal für einer kostenlosen Probetraining . An die Frage nach dem angeblichen Vertrag haben die mir einen vorgelegt in dem 99% meiner Persönlichen Daten falsch sind , nur meiner Name hat davon gestimmt sonst gar nichts . Das habe ich denen mehrmals durch meinem Ausweis auch bewiesen.
Der angeblichen Vertrag würde am 22.07.2020 abgeschlossen - aber nicht von mir selbst .
Habe bis zu den 01.02.2023 gar keinem Anschreiben/ Mahnung/ Zahlungserinnerung / Vertragsverlängerung oder sonst irgntwas von denen erhalten .

An die Fragen :

Tag das angeblichen Probetraining

- Dauer das Probetraining

-Rückmeldung ( Positives oder Negatives ) des Kunde nach der Probetraining

-Bankkonto zur Zahlung der Angeblichen vorliegendes Vertrag

-Jeder einzelnen Mahnung in die Letzten 2,5-3 Jahren die an der Kunde rausgeschickt geworden ist und wohin dieses hin geschickt worden sind 

-Auskunft meiner Persönlichen Daten 

- Weiteren Fragen wie : warum würde ich nicht von Ihre Mandantin innerhalb 2,5-3 Jahren kontaktiert um mich darauf Aufmerksam zu machen das da noch Entstehenden Kosten vorliegen  

- Warum ich einer Schreiben von 19.10.2022 erst am 01.02.2023 erhalten habe ( Exakt 11 Kalenderwochen später !!!)

gab es absolut keinen Antwort von der Seite des Unternehmens.

Direkt nachdem ich das Anschreiben am 01.02.2023 erhalten habe ich mich an der Verbraucherzentrale Bayern gewendet und mit denen meinem Fall durchgegangen, die haben vorgeschlagen denen einen Anschreiben zu schicken mit 14 Tägigen Frist zwecks Auskunft meiner Daten , der Frist ist seit 26.02.2023 eigentlich durch , die möchten aber trotz dessen weiter machen .

Die frage wäre : hat das Fitnessstudio das Recht dazu von mir Geld anzufordern nach fast 3 Jahren ohne gar keinem Meldung/ Mahnung /Vertragsverlängerung oder sonst irgntwas und absolut gar keiner Nutzung die Dienstleistungen die sie zum anbieten haben ?
Bzw. Wie könnte ich am einfachsten dieser Scharade von Situation abklären ?

Vielen Herzlichen Dank

Fragen, Hilfe, Rechte, Rechtsanwalt, Vertragsrecht, HILFERUF
Darf Gerichtsvollzieher teure Ausbildungsgeräte/Maschinen und unwertvolle Bücher mitnehmen?

Hallo liebe Community,

ich hoffe, hier hat jemand Erfahrung damit.

Mir ist bekannt, dass Dinge, die zur Ausbildung benötigt werden, nicht einfach gepfändet werden dürfen aber was ist, wenn diese Geräte einen Wert haben? Kommt eine Austauschpfändung in Frage, wenn es dann nicht mehr gleichwertig wäre?

Ich habe eine alte offene Forderung (etwas unter 2.000 Euro). Da ich nur Bafög erhalte (befinde mich in Ausbildung zur Bekleidungstechnikerin, erhalte hier jedoch keinen Lohn), kann ich Sie leider nicht bezahlen und voraussichtlich auch in den nächsten 2 bis 3 Jahren nicht. Der Gerichtsvollzieher kommt.

Nun musste ich mir vor kurzem eine teure Nähmaschine anschaffen, um den Anforderungen der Ausbildung gerecht zu werden. Aktuell arbeiten wir viel von Zuhause aus. Um das zu finanzieren, habe ich einen Bildungskredit erhalten. Der Wert der Maschine liegt bei knapp 3.000 Euro. Sie verfügt über einen Nadeltransport, da das beim Nähen feiner Stoffe hilft.

Nun ist die Frage, kann diese Maschine mir weggepfändet werden und gegen ein älteres Modell ausgetauscht werden? Ggf. gegen eins ohne Nadeltransport oder sehr verschlissen? Weil ich damit offiziell ja die gleichen Aufgaben erfüllen könnte, wenn auch weniger perfekt etc.?

Und eine weitere Frage, ich habe gelesen, dass Bücher gepfändet werden können. Ich habe sehr viele Bücher, ein ganzes großes Regal voll. Die Bücher haben eigentlich keinen großartigen Wert, Romane, ein paar Biographien, Sachbücher... nicht unbedingt zu Ausbildungszwecken, sondern vieles zur Bildung allgemein oder Unterhaltung. Viele Mängelexemplare oder optisch nicht mehr so einwandfreie aber ich hänge sehr an ihnen, da ich viel lese. Werden sie realistischerweise mitgenommen oder wäre das den Aufwand nicht wert bzw nicht erlösbringend genug?

Vielen Dank, ich hoffe auf hilfreiche Antworten und wünsche ein schönes Wochenende

Anwalt, Ausbildung, BAföG, Gerichtsvollzieher, Gläubiger, Justiz, Pfändung, Recht, Rechtsanwalt, Schulden, Schuldnerberatung, Zwangsversteigerung, Zwangsvollstreckung, Azubi, Forderung, rechte und pflichten, HILFE DRINGEND
Gefälschte schuhe verkauft, was kann passieren?

Schön Guten Tag an alle, eine Freundin hat aus Facebook ein Paar Nike Schuhe für Kinder in gr.30 gekauft. Da sie zu gross waren, hat sie die auf Vinted weiter verkauft. Jedoch hat sie von Fälschungen oder original nur Ahnung, wenn man ihr das direkt sagt. ( Original oder Fälschung beim Kauf ) Da sie keine Fälschungen kauft bzw. noch nie bewusst Fälschungen gekauft hat, ist es dieses Mal passiert. Als sie die Schuhe nun bei Vinted verkauft hatte, meldete sich der Käufer und wollte das Geld zurück und die Schuhe wieder zurück schicken. Meine Freundin bot an, dass die Schuhe wieder zurück geschickt werden können und sobald die angekommen sind, würde meine Freundin das Geld überweisen. Zur Info es gab bei meiner Freundin ein Fall, sie hatte ein Kleidungsstück verkauft und dem Käufer passte es nicht ganz und er wollte den Kauf rückgängig machen. Sie ist darauf eingegangen und hatte das Geld zurück Überwiesen und auf das Kleidungsstück gewartet, nur kam das nie an und der Käufer war von der Plattform verschwunden. Da meine Freundin dachte, der Käufer würde sie über den Tisch ziehen. Nun kam die beiden nicht überein und der Kontak zwischen Käufer und Verkäufer brach ab. Jetzt kam ein Ermittlungsverfahren im Briefkasten an, wegen Verdachts des Betrugs. Was kann passieren und was kann sie tun um weiter Schwierigkeiten und Probleme aus dem weg zu gehen.

Mit freundlichen Grüßen

betrug, Recht, Rechtsanwalt, Strafrecht, Verkauf, Betrugsfall, Strafe, Straftat, Verkäufer
Trotz fälliger MPU mit Internationalen Führerschein fahren können?

Hi, ich hatte mal wieder seit langem mit jemandem das Gespräch darüber, ob es möglich ist, während man hier in Deutschland eine MPU ablegen müsse z.B als Ergebnis einer Trunkenheitsfahrt oder Fahren unter Einfluss von Cannabis durch einer Polizeikontrolle, mit einem Führerschein, der in dem Fall in Australien gemacht wurde, ein vollwertiger Führerschein, mit welchem dann ein internationaler beantragt wurde, um in der Lage zu sein, in anderen Ländern zu fahren.

In dem Fall hat die Person über 2 Jahre in Australien gelebt und dort auch den kompletten Prozess durchlaufen von Theorie, Praxis und "begleitenden Fahren".

Jetzt stellt sich dir Frage, auch wenn dies so nicht gedacht war, ob diese Person legitim hier auf deutschen Straßen fahren dürfte?

Als Beispiel: Einer Person wurde 2015 bei einer Polizeikontrolle der Führerschein entzogen, da diese unter Einfluss von Drogen das Fahrzeug geführt hat.

Die Person hat aus persönlichen oder job relevanten Gründen sich dazu entschieden in ein anderes Land auszuwandern, ganz gleich ob langfristig oder nicht anfangs die Intention war.

Nun beschließt die Person, nach über einem Jahr Aufenthalt in Australien, einen Führerschein zu machen, da diese ja keinen nachweisen kann, um ihn übertragen zu lassen oder einen internationalen zu beantragen.

Nach einer Weile ist der Führerschein bestanden und die Person ist qualifiziert, alleine ein Fahrzeug zu führen. Internationaler Führerschein wurde beantragt.

So... Ist es legal or illegal für diese Person, diesen Führerschein hier in Deutschland zu nutzen und ein Fahrzeug zu führen?

Da mich eine ähnliche Frage vor Jahren brennend interessiert hat, wo ich des öfteren gehört und gelesen habe, dass man trotzt MPU einen EU-Führerschein in z. B Rumänien, Tschechien, Polen u.s.w machen kann und der gelten würde.

Unter der Voraussetzung, dass man nachweisen kann, einen Wohnort für mindestens 6 Monate in dem Land besessen zu haben.

Somit könnte dieser Führerschein hier wohl in Deutschland genutzt und einem nicht abgenommen werden, sofern man sich nicht wieder strafbar macht mit genau dem gleichen Vergehen, welches zur MPU geführt hat.

Halbwissen wurde bei der Fragestellung sicher nicht helfen und eine verlässliche Antwort bieten.

Würde mich mal interessieren, ob diese Aussagen stimmen mit dem EU-Führerschein als Alternative und ob der geschilderte Fall der Person erlaubt, mit dem Führerschein in Australien erworben hier im Deutschland genutzt werden kann.

Liebe Grüße

Führerschein, Recht, Rechtsanwalt, strassenverkehrsrecht
Hat ein Gerichtsvollzieher Zugriff auf ein Schließfach bei der Bank?

Hallo,

wir sind in einen Rechtsstreit mit unseren Vermietern geraten, die leider am längeren Hebel saßen. Der Rechtsstreit hält nun schon 6 Jahre an. Wir haben seit einigen Jahren Schimmel. Der Heizkörper ist zu klein im Zimmer. Fenster nicht zu 100% dicht. Hinzu kommen weitere bauliche Fehler. Trotzdem meinte der Richter, dass man diese Mängel hätte ausgleichen können durch entsprechendes Lüften und Heizen. Wir können gegen dieses Urteil leider nichts mehr tun. Wir haben nun einen Haufen Geld zu zahlen. Kurze Info: Wir beanspruchen vom Staat Hilfe und haben eine Rechtsschutzversicherung.
Jetzt zur Sache: Wir sollen die Summe innerhalb eines Jahres abgezahlt haben, was für uns völlig unmöglich ist. Wir ziehen hier endlich aus (da sonst die Räumungsklage vor der Tür steht) und benötigen unsere Ersparnisse, die wir auf einem Sparkonto haben. Das Geld könnten wir jetzt schon ausgeben für die neuen Möbel etc.. Jedoch habe ich auch ein Schließfach bei der Bank von dem niemand etwas weiß. Dort lagere ich Gold und Geld, dass ich über Jahre hinweg für meine Kinder ansammle. In einigen Jahren möchten wir uns ein Haus kaufen. Es wäre wirklich schade, wenn uns etwas von dort weggenommen wird. Ich habe meinem Anwalt auch nicht von diesem Schließfach erzählt. Er meint, dass wir nun mit dem Vermieter verhandeln sollen. Entweder sie akzeptieren eine monatliche Rate von 150€ statt 900€ monatlich oder wir gehen in Schufa und sie bekommen nichts. Ich habe Angst, dass sie diese 150€ monatlich nicht akzeptieren, ich dann in Schufa gehe und dann Zugriff auf mein Schließfach durch den Gerichtsvollzieher bekommen. Ich habe sowieso schon vieles Zahlen müssen (Rechtsanwälte, Gutachter,.., ) und kann monatlich nicht mehr als 150€ zahlen. Doch um ehrlich zu sein würde ich denen am liebsten keinen Cent zahlen! Der Rechtsstreit war extrem unfair! Die haben so einiges vertuscht und getan, damit sie gewinnen. Die würden ehrlich über Leichen gehen. Zudem kommt, dass ich keinen guten Anwalt hatte, weswegen ich jetzt bei einem anderen Anwalt bin.

Hat der Obergerichtsvollzieher nun Zugriff auf mein Schließfach oder nicht? Wie würdet ihr handeln? Was soll ich tun?

Ich bitte um fachkundige Antworten. Das darf ich mir nicht verspielen.
Ich danke euch schon mal im Voraus!

Finanzen, Kontopfändung, Rechtsanwalt, Schuldenberatung, Rechtsstreit
Wie verteilt man Anteile unter Mitgründern?

Hallo zusammen, ich stehe vor einem Großen Schritt und einer Entscheidun! Und zwar bin ich jetzt seit knapp einem Jahr an meinem Projekt und Plane Alsbald eine Selbstständigkeit. Das Ziel meiner Selbstständigkeit ist es, eine Lifestyle Marke Großzuziehen und habe bereits schon alles entworfen lassen was ich für mein Business benötige dh. die Produkte sind soweit entwickelt, dass diese nur noch auf dem Markt platziert werden müssen, der Online Shop steht, Partnerschaften für das B2B habe ich bereits, Rezepturen für all meine Produkte uvm.

Gerade für dieses Konzept bietet sich ein Franchise Konzept an, denn alle Arbeitsprozesse können von neuen Mitarbeitern mit geringem Lernaufwand in kürzester Zeit erlernt werden. Zudem sollten auch künftige Investoren oder Filialleiter Teil des Unternehmens sein.

Da ich eine höhere Investitionssume für das Unternehmen benötige, möchte ich gerne das Risiko streuen und mir einen Partner dazu holen- und da ein guter Freund von mir Großes Interesse hat, möchte er gern mit einsteigen.

Ich bringe einen Eigenkapital in höhe von 15K mit und habe bereits 8.000 Euro für die Produktentwicklung und co. Investiert. Mein Zukünftiger Partner dagegen bringt keinen Eigenkapital mit.

Wie bestimmen wir nun die Gesellschaftsanteile und kann ich Ihn einstellen und einen ganz normalen Gehalt zahlen?

Vielen Dank im voraus

GmbH, Rechtsanwalt, Steuern, Unternehmensgründung
Inkassobüro rückt Vollstreckungstitel nicht raus - Rechtsanwalt eingeschaltet - 2 Fragen dazu

Hallo,

es geht um Folgendes:

Ich hatte Schulden bei einem Inkassobüro. Diese haben auch einen vollstreckbaren Titel. Ich habe die Schulden komplett beglichen, aber nur ein einfaches Erledigungsschreiben erhalten. Den vollstreckbaren Titel bekam ich nicht zurück. Da ich nach § 371 BGB ein Recht auf Rückgabe des Schuldscheins habe, rief ich das Inkassobüro 2 Mal an und beide Male wurde behauptet, die Akten werden geschreddert, sobald ein Fall abgeschlossen ist. Auch der Vollstreckungstitel soll angeblich schon geschreddert worden sein. Da ich das nicht so richtig glaube, alleine schon wegen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nach dem HGB, ging ich gestern zu einem Rechtsanwalt. Da ich ALG II-Empfänger bin, für mich zum Glück kostenlos. Der Rechtsanwalt war sofort bereit, mir zu helfen. Schon gestern hat er ein Schreiben an das Inkassobüro verfasst. Leider konnte er es bisher noch nicht abschicken, da ich dummerweise das Aktenzeichen von dem Vollstreckungstitel nicht weiß und ich den Vollstreckungstitel selbst nicht mehr habe. Ich weiß aufgrund eines Schreibens nur das Aktenzeichen aus dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, aber der stimmt laut Rechtsanwalt nie mit dem Aktenzeichen des Vollstreckungstitels überein. Da ich 2010, als der Vollstreckungstitel erstellt wurde, in Berlin lebte, ist mein Rechtsanwalt erstmal damit beschäftigt, die verschiedenen Amtsgerichte in Berlin anzurufen und sich nach dem Aktenzeichen des Urteils zu erkundigen. Bisher hatte er noch nicht das richtige Gericht angerufen. Ich hoffe, er findet das Aktenzeichen noch heraus. Wie könnte ich das richtige Aktenzeichen herausfinden, wenn ich das Schreiben vom Gericht nicht mehr habe? Denn anscheinend braucht er das für sein Schreiben an das Inkassobüro. Ich hoffe, mein Anspruch auf Herausgabe des Titels scheitert jetzt nicht daran, dass ich das Aktenzeichen von dem Titel nicht habe.

Ich fragte gestern meinen Rechtsanwalt, ob der Fall Aussicht auf Erfolg hat und er meinte: "Ja, auf jeden Fall." Er sagte dann auch: "Wenn ich den Titel im Original nicht bekomme, dann auf jeden Fall ein Schreiben, aus dem hervorgeht, dass die Schuld aus dem Titel erloschen ist mit Unterschrift." Ich hoffe, dass mein Rechtsanwalt weiß, dass eine Unterschrift von dem Inkassobüro nicht ausreichen würde, sondern dass ein Notar dieses Schreiben beglaubigen, also unterschreiben müsste. Als ich ihn dann fragte, ob ich dann mit dem Schreiben auch in beispielsweise 10 Jahren nicht befürchten müsste, erneut mit dem gleichen Titel vollstreckt zu werden, sagte er, dass mir das dann nicht mehr passieren könnte. Als ich ihn fragte, was er machen würde, wenn das Inkassobüro auf sein Schreiben nicht reagiert, sagte er, dass er dann wohl negative Feststellungsklage erheben werde. Das verwunderte mich ein wenig. Müsste er nicht eigentlich Herausgabeklage einreichen anstatt negative Feststellungsklage? Ich hoffe, mein Rechtsanwalt weiß, was er tut, denn ich weiß nicht, was ich sonst machen soll für mein Recht.

Gläubiger, Inkasso, Recht, Rechtsanwalt, Schulden, Vollstreckung, BGB

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