Im Mietvertrag ist die Mutter als Vermieter angegeben,aber von der Tochter unterschrieben.Rechtens?
Hi, in unserem Mietvertrag ist die Mutter als Vermieterin angegeben. Der Mietvertrag ist aber von der Tochter unterschrieben. Ist der Mietvertrag rechtens?? ...... die Miete wird auch auf das Konto der Tochter überwiesn.
2 Antworten
Die Konstellation ist zwar ungwöhnlich, es ist aber anzunehmen, dass alles mit Kenntnis der Mutter erfolgt. Wenn Du ganz sicher gehen willst, dann fordere die Mutter auf, sich zu dem Mietvertrag zu erklären. Dann muß sie Farbe bekennen. Genehmigt sie den Vertrag, so ist er von Anfang an mit ihr als Vermieterin wirksam. Hierzu als Rechtsgrundlage:
Ja es ist rechtens mit Voraussetzung das die Mutter eine Vollmacht unterschrieben hat ODER im Mietvertrag verankert ist, das Sie von der Tochter vertreten wird. In den Mietvertragsvorlagen steht meist "vertreten durch...."...da gehört die Tochter rein.
Auch eine im nachhinein vorgelegte Vollmacht ist rechtens!
LG
Meine berufliche Vorraussetzung erlaubt mir eine grundlegende Rechtsberatung in diesem Bereich!