Im Mietvertrag ist die Mutter als Vermieter angegeben,aber von der Tochter unterschrieben.Rechtens?

2 Antworten

Die Konstellation ist zwar ungwöhnlich, es ist aber anzunehmen, dass alles mit Kenntnis der Mutter erfolgt. Wenn Du ganz sicher gehen willst, dann fordere die Mutter auf, sich zu dem Mietvertrag zu erklären. Dann muß sie Farbe bekennen. Genehmigt sie den Vertrag, so ist er von Anfang an mit ihr als Vermieterin wirksam. Hierzu als Rechtsgrundlage:

www.gesetze-im-internet.de/bgb/__177.html

Ja es ist rechtens mit Voraussetzung das die Mutter eine Vollmacht unterschrieben hat ODER im Mietvertrag verankert ist, das Sie von der Tochter vertreten wird. In den Mietvertragsvorlagen steht meist "vertreten durch...."...da gehört die Tochter rein.

Auch eine im nachhinein vorgelegte Vollmacht ist rechtens!

LG

Meine berufliche Vorraussetzung erlaubt mir eine grundlegende Rechtsberatung in diesem Bereich!