Mietvertrag Kündigung - ab wann möglich?
Hallo,
ich möchte meinen Mietvertrag kündigen, bin mir aber leider etwas unklar über die Formulierung.
Hier die Klausel:
Das Mietverhältnis beginnt am 01.06.21. Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Die ordentliche Kündigung ist jedoch erstmals zum 31.05.22 zulässig.
Wann könnte ich jetzt kündigen? Bis spätestens 03.03.22 zum 31.05.22 oder doch erst ab 31.05.22 zum 31.08.22?
Wäre für die Hilfe äußerst dankbar!
3 Antworten
Die ordentliche Kündigung ist jedoch erstmals zum 31.05.22 zulässig .
Ergo kannst Du frühestens mit Wirkung zum 31.Mai 22 kündigen - diese Kündigung muss dem Vermieter bis spätestens dem 3. März d.J zugegangen sein. Aussprechen kannst Du sie schon jetzt.
jedoch erstmals zum 31.05.22 zulässig.
zum und nicht ab !!
Ersteres, wäre genau 1 Jahr.