Mietvertrag Kündigung - ab wann möglich?

3 Antworten

Die ordentliche Kündigung ist jedoch erstmals zum 31.05.22 zulässig .

Ergo kannst Du frühestens mit Wirkung zum 31.Mai 22 kündigen - diese Kündigung muss dem Vermieter bis spätestens dem 3. März d.J zugegangen sein. Aussprechen kannst Du sie schon jetzt.

 jedoch erstmals zum 31.05.22 zulässig.

zum und nicht ab !!

Ersteres, wäre genau 1 Jahr.