Hallo, liebe Community. Ich habe einen Mietvertrag mit Kündigungsverzicht, den ich schnellstmöglich kündigen möchte.

Nun habe ich mir die Klausel zu diesem Kündigungsverzicht durchgelesen und bin mir unsicher, ob ich zum 30.05.2021, oder erst ab diesem Datum mit gesetzlicher Frist zum 31.08.2021 kündigen kann:

Beide Mietparteien verzichten wechselseitig bis zum 30.05.2021 (maximal bis zum Ende des 47. Monats ab Vertragsabschluss) auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Zum Ablauf des Verzichtszeitraums kann das Mietverhältnis erstmalig wieder von beiden Mietparteien mit den gesetzlichen Kündigungsfristen und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung wird von dieser Regelung nicht berührt. 

Meines Erachtens ist hier das Wort "zum" ausschlaggebend, sodass eine Kündigung bis Ende Februar 2021 zum 30.05.2021 möglich ist. Ich bin mir aber, wie gesagt, nicht ganz sicher.

Vielen Dank für eurer Erläuterungen vorab.