Alte Wohnung überschneidet sich mit neuer, was machen?
Hallo, ich habe mal eine Frage.
Ich habe meine Wohnung bis mindestens Ende August aber die neue Wohnung schon ab Anfang August. Wie mache ich das mit dem Ummelden? Bzw. muss ich die alte Wohnung als Zweitwohnsitz melden?
2 Antworten
Nein. Zu dem Zeitpunkt, wo du tatsächlich in der neuen Wohnung wohnst, musst du dich ummelden. Ab da hast du dann zwei Wochen Zeit. Ob der alte Vertrag noch weiter läuft ist irrelevant.
Die Wohnung steht ja nicht leer. Erst wenn der Mietvertrag abgelaufen ist
Wenn du umziehst, dann meldest du dich um. Hauptwohnsitz ist dort, wo dein Lebensmittelpunkt ist. Einen meldepflichtigen Zweitwohnsitz hast du nach dem Umzug nicht, da du für die alte Wohnung nur noch übergangsweise Miete bezahlst, dich aber ja nicht mehr dort aufhalten wirst und die Beendigung des Mietvertrages ja auch feststeht.
Und es ist auch egal ob dann in der alten Wohnung keiner mehr gemeldet ist?