Berufsausbildungsbeihilfe für Tochter, die noch zu Hause lebt - sollte sie in den Mietvertrag mit aufgenommen werden?

1 Antwort

Hi, eine wirklich vollständige Antwort kann ich dir nicht geben.

Aber, BAB kann ein volljähriges Kind bekommen wenn es eigentlich nicht im Elternhaus lebt und damit eben eine eigene Wohnung hat. 

Meines Wissens nach ist die Entfernung zum Ausbildungbetrieb unerheblich!

BAB = betriebliche Ausbildung    Bafög=schulische Ausbildung und dort könnte die Entfernung eine Rolle spielen.

Mietvertrag: Der Vermieter muß gar nichts.

Erstmal müsste der bestehende Mietvertrag von der Partei Mieter gekündigt werden und dann könnte der Vermieter einen neuen Mietvertrag mit dir und deiner Tochter machen. (Ob dann BAB gezahlt werden würde, weiß ich nicht.)

Ggf. in Übereinstimmung mit dem Ex und dem Vermieter könnte eine Art Aufhebungsvertrag gemacht werden und dann ein neuer Mietvertrag.

Aber alles nur schriftlich!

Außerdem, der Vater (und auch die Mutter) ist der Tochter während der Erstausbildung zum Unterhalt verpflichtet, im Rahmen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Das muß die Tochter einfordern.

BAB ist auch abhängig vom Elterneinkommen.