Was passiert mit Untermietvertrag wenn Eigentümer der Wohnung wechselt?

8 Antworten

Der Käufer übernimmt grundsätzlich alle Verträge.

Damit natürlich auch alle Nebenabreden, Ergänzungen usw.

Er kann dann natürlich einzelnen Dinge Kündigen. Somit auch die Erlaubnis einen Untermieter aufzunehmen. Aber das muss m. E. mit angemessener Frist geschehen, damit sich der Untermieter was neues suchen kann.


anitari  04.12.2013, 16:28

Der Käufer übernimmt grundsätzlich alle Verträge.

Aber nicht Verträge die der Mieter mit jemand anderem geschlossen hat.

Wär ja lustig;-)

Wieso sollte der "neue Käufer" etwas übernehmen können, was der "alte Käufer" nicht gehabt hat? Zwischen Eigentümer und Untermieter gibt es kein Rechtsverhältnis, sondern nur zwischen Eigentümer und Hauptmieter sowie Hauptmieter und Untermieter.

Ich hab heute aktuell zu Untervermietung ein neues Urteil gelesen, es bezieht sich nicht direkt auf den Verkauf aber generell darum, was zu tun ist, wenn Untervermietung nicht mehr erwünscht ist, soweit ich weiß, übernimmt der neue Käufer ja mal grds. den bisherigen Mietvertrag, lies mehr hier: http://www.focus.de/immobilien/mieten/wohnen-neues-bgh-urteil-was-bei-untervermietungen-zaehlt_id_3454314.html


LittleArrow  04.12.2013, 18:32

Sehr aufmerksam! Das steht in der BGH-Pressemitteilung Nr. 195/2013 vom 04.12.2013!

Der neue Eigentümer übernimmt Verträge 1:1 die mit dem Hauptmieter geschlossen wurden. Mit dem Untermieter hat er keinen Vertrag, somit tritt er auch nicht in den Vertrag ein.

Weiß jemand, ob der Untermietvertrag automatisch vom neuen Käufer übernommen wird

Nein, wieso denn? Mit dem Neueigentümer hast du keinen Vertrag :-)

Und nur weil der voherige Eigentümer bei erhöhten Betriebskosten durch Untermermietung oder möglichem Mieterhöhungsverlangen jahrlang ein Auge zudrückte, muss der Neueigentüpmer das nun nicht auch.

Oder eine aus seiner Sicht gegebene Überbelegung seines Eigentums hinnehmen.

Auch nicht auf sein Kündigungsrecht verzichten, mit auch dein Auszug besiegelt wäre.

Dementsprechende Forderungen an deinen Vermieter würden sicherlich auf dich durchschlagen :-O

G imager761