Wie ist Beteiligung an Wohnkosten steuerlich zu behandeln?
Liebe Foraner und Fachleute,
ich habe da wieder einmal eine Frage mit der Bitte um sachdienliche Antworten.
Folgende Situation: Ein Haus- oder Wohnungseigentümer nimmt ein studierendes Kind eines Freundes bei sich für die Dauer von z.B. 2 Semestern auf und lässt sie/ihn bei sich wohnen. Das Haus/Wohnung ist noch mit einer Hypothek belastet. Der/die Student/in beteiligt sich an den Kosten fürs Wohnen. Es wird kein Mietvertrag (weil Eigentum, auch kein Untermietvertrag) geschlossen.
Frage 1: Wie wird im vorliegendem Fall die steuerliche Seite abgewickelt ?.
Frage 2: Angenommen die monatliche Hypothekrate beträgt 1.000 Euro. Der/die Studentin beteiligt sich mit 500 Euro/Monat (wie gesagt, ohne Mietvertrag). Was ist nun bei der Steuererklärung anzugeben ?.
Frage 3: Können irgendwelche Ausgaben für Reparaturen, Zinsen.... den Einnahme gegen gerechnet werden. Angenommen, der Eigentümer und der/die Studentin nutzen das Haus/Wohnung jeweils zu Hälfte ?.
Frage 4: Ist im vorliegendem Fall ein Mietvertrag erforderlich ?.
Frage 5: Braucht man für einen eventuellen Wohnsitzwechsel einen Mietvertrag oder kann man sich bei der Meldebehörde ohne Mietvertrag anmelden ?
Frage 6: Erwirbt der/die Studentin mit zunehmender Bleibedauer, sowas ähnliches wie Kündigungsdauer/Kündigungsfrist oder kann man sich von ihm/ihr, wenn es nicht mehr passt von jetzt auf sofort trennen ?.
Frage 7: Wird die Beteiligung an den o.g. Wohnkosten als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (Mietvertrag liegt nicht vor) erfasst oder als sonstige Einnahmen ?
Ich danke Euch im voraus für Eure Antworten.
1 Antwort
1. Nutzungsüberlassung gegen Geld ist Vermietung, egal wie man es nennt. Einkünfte aus V+V
2. 500,- Euro, eine andere Summe haben wir nicht.
3. ja, anteilig die Kosten , die auf die von der Studentin bewohnte Fläche entfällt.
4. Den hat man doch schon in mündlicher Form. man könnte die Vereinbarung noch aufschreiben.
5. Kaum eine Meldebehörde verlangt für die Eintragung einen Mietvertrag
6. natürlich gilt ganz normal das BGB, wenn nichts anderes vereinbart ist, was ohne schriftlichen Vertrag schwer beweisbar wäre.
7. Einnahmen aus V+V weil es das ist.
Einzige Frage die fehlte: Was ist, wenn die 500,- Euro nicht der ortsüblichen Miete entspricht.
Wenn die 500,- mindestens 2/3 der ortsüblichen Miete sind, sind es Einkünfte aus V+V, ist es weniger ist zu prüfen, ob private Gründe vorliegen.
1. Sehe ich anders. Eine Kostenbeteiligung ist steuerlich irrelevant. Zumindest wenn man davon ausgeht, dass kein Gewinn erzielt wird.
2. Hab ich nicht verstanden. Weder die Frage noch die Antwort.
3. 4. 5. 7. Wegen 1.: Nein.
6. Keine Ahnung.