Absage der Hochzeitslocation durch Vermieter: besteht Anspruch auf schriftliche Buchungsbestätigung
Wir sind gerade in einer misslichen Lage, die sich kein Hochzeitspaar wünscht…
Wir haben für unsere Hochzeitsfeier einen Veranstaltungsort mit Unterkunft für 90 Personen 4 Monate im Voraus reserviert. Die Zusage und Buchungsbestätigung wurde schriftlich erteilt, jedoch wurde der Versand des Mietvertrages immer nur heraus gezögert und versprochen, er würde demnächst zugesendet (liegt uns auch schriftlich per Mail vor).
Nachdem wir nun vermehrt Druck gemacht haben, um den Vertrag zu erhalten, haben die Vermieter des Veranstaltungsortes nun 2 Monate vor dem Hochzeitstermin aus nicht genannten Gründen die Reservierung abgesagt.
Besteht auch ein Anspruch aufgrund der Buchungsbestätigung (im Sinne eines mündlichen Vertrags, die Rahmenbedingungen liegen uns ja mit der verbindlichen Offerte vor) und ergeht daraus auch ein Schadensersatzanspruch, für die mehr entstehenden Kosten eines allfällig anderen Veranstaltungsortes und für den Fall, dass die Hochzeit abgesagt werden muss, wenn kein anderer Veranstaltungsort gefunden werden kann?
Vielen Dank für schnelle Tipps!