Der Garten gehört einem Mieter und alle anderen kriegen die Kosten auferlegt ???

Unser Haus besteht aus 12 Mietparteien. Der Mieter im Erdgeschoß hat ein großes Grundstück mit Terasse. An diesem Grundstück grenzt auch die Hecke zur Straße. Das die Hecke regelmäßig zurückgeschnitten werden muß ist klar, das die Kosten der Gartenarbeiten auf alle Mieter in den Nebenkosten umgelegt werden auch.

ABER:

Jetzt mußte alles, wirklich alles, mal richtig bearbeitet werden und dafür hat der Vermieter eine Firma holen lassen. Fast 4 Tage, von morgens 9 bis abends 16 Uhr waren die Gärtner mit schweren Geräten dabei alles zu richten.Bäume, Büsche, Rasen, etc., etc.. Die Gärtner haben dabei mindestens 95 % des Mieters aus dem Ergeschoß gemacht; dem der Garten gehört. Die restlichen 5% war eine Minihecke auf dem gemeinsamen Trockenplatz. Was da jetzt für eine Rechnung zusammen kommt möchte ich gar nicht wissen... Der Mieter hat in seinen mindestens 20 Jahren die er da jetzt wohnt gepflanzt wie blöde und sich gar nicht; oder nur sehr wenig darum gekümmert. Der Hammer ist : Es wurde auch viel komplett entfernt; und der Mieter hat gleich das Wochenende ausgenutzt und wieder angefangen zu pflanzen.

Auf meine Anfrage beim Vermieter wer diese Kosten trägt bekam ich keine Auskunft !!

Darf der Vermieter diese Kosten jetzt auf alle Mieter in den Nebenkosten umlegen ???

Mietrecht, Mietwohnung, Nebenkostenabrechnung
Hartz 4 Sozialschmarotzer und Mietnomaden

Gibts doch nicht!

Seid drei Monaten (seit Mai 2011) bekomme ich als Vermieter einer Wohneinheit keine Miete von einer Hartz IV-Empfängerin.

Die zuständige Stelle die Agentur für Arbeit in Göppingen zahlt ihr trotzdem die Juli 2011 Miete aus, obwohl ich am 6. Juni 2011 die Anklageschrift (fristlose Kündigung und Räumungsklage) im sogenannten Kundenraktionsmanagement vorgelegt hatte. Daraufhin geht die Sachbearbeiterin doch tatsächlich in den Urlaub, welches ja auch legitim ist, jedoch legt sie die Akte beiseite und unternimmt garnichts. Nach ihrem Urlaub der nach dem 20. Juli 2011 endete, hatte sie keine Möglichkeit mehr die Leistungen für Unterkunft und Heizung zurück zu ziehen. Da Daten für eine Sperrung von Leistungen nach Angaben der Agentur nur bis zum 20ten jeden Monats vollzogen werden können. Welch eine Ironie.

Wie geht das? Eine staatliche Stelle die dem öffentlichem Recht untersteht, arbeitet so schlampig. Dieser Betrug den diese Hartz IV-Empfängerin durchzieht. Seit drei Monaten keine Miete zu bezahlen. Und die Agentur in Göppingen gibt mir als Antwort "da können wir leider nichts machen". Diese Agentur gibt den Hartz IV-Empfängern einen Freibrief zur Schmarotzerei und Mietnomadentum. Gelder werden weiterhin ausbezahlt obwohl sie offensichtlich Zweckentfremdet werden. Man tut nichts. Man plädiert papagaienhaft auf den Datenschutz. Lächerlich!

Hartz IV, Hartz4, Miete, Mietrecht, KdU
Vermieter lässt uns durch Nachbarn beobachten, was können wir tun?

Wir wohnen jetzt fast ein Jahr hier in dieser Wohnung. Vor einigen Wochen stand der Vermieter unangekündigt vor unserer Tür (er selbst lebt in einem anderen Stadtteil). Der Vermieter war außer sich und fuhr mich aggressiv an, zählte belangloses Zeug auf wie z.B. er hätte Hundehaufen in der Mülltonne liegen sehen... sicher, wenn meinem Hund einen Haufen in dem Garten macht, sammle ich ihn auf (wo soll ich denn sonst hin damit?! Und das Treppenhaus wäre nicht sauber genug, ich wohne im Erdgeschoss hier laufen alle Hausbewohner durch. ich sagte ich hätte vor nicht mal einer Woche geputzt.Darauf er: ,,Wenn das hier so aussieht, muss du eben jeden Tag putzen..!“ und noch weitere seltsame Dinge, die in meinen Augen völlig haltlos waren. Zwei Wochen später bekam ich einen Brief vom Vermieter in dem er mir mitteilte, dass er uns von Nachbarn und Bekannten beobachten ließ!! ... wir würde einen Zweithund halten war seine Anschuldigung in diesem Brief! (Ich führe den Hund einer Freundin aus, da diese den ganzen Tag arbeitet und ich mit unserer Hündin eh unterwegs bin.) Er fordert uns auf den Zweithund abzuschaffen, ansonsten würde er auch die Genehmigung für den ersten Hund zurück ziehen!

Was mich am meisten interessiert ist also, ob der Vermieter uns rechtlich gesehen überwachen lassen darf und was wir tun könnten.

Mietrecht, vermieter, Privatsphäre, Tierhaltung
Wem fällt dazu noch was gutes ein? Mieter will keine Wohnungsbesichtigung zulassen

Unser Mieter hat im November zum 31.03. gekündigt. So weit auch alles gut, bisher gab es auch nie Probleme. Wir hatten einen Besichtigungstermin Miette Dezember 2010. Dann hatten wir noch einen Besichtigungstermin in der ersten Januar Woche und dann 2 Wochen später noch einen Termin (bei diesem Termin sagte er uns schon - er will keine Besichtigungen mehr!!) Wir haben die Termine immer eine Woche vorher angekündigt, haben ihm gesagt wieviele Personen wir haben und haben ihn gebeten uns mitzuteilen wann es ihm zeitlich und an welchem Tag recht ist. Dann haben wir versucht alle Interessenten passen zu diesen Terminen zu schicken. Wobei bei dem Termin im Januar ist ihm dann 4 Std. vor dem Termin eingefallen, dass er jetzt um 19 h keine Zeit mehr hat und die Interessenten um 17 h nur noch rein dürfen. Da die für ende Januar ihr Baby erwartet haben und das Baby ende Dez. 5 Wochen zu früh kam macht die natürlich nervös und wir haben wirklich versucht unseren Mietern alles recht zu machen (es dürfen keine Leute in die Wohnung die schnupfen haben etc.) Es gibt sogar im Mietvertrag einen Passus in welcher Zeit er Besichtigungen zulassen müsse etc. Wir haben jetzt noch einige Interessenten, aber die springen natürlich alle ab, wenn es uns nicht möglich ist halbwegs Zeitnah Termine mit ihm zu bekommen. Eigentlich wollen wir keinen Anwalt einschalten, vernünftig reden funktion nicht!

Mieter, Mietrecht, Schadenersatz, Vermietung.
Mietverhältnis kommt nicht zustande, muss der Mieter für Mietausfälle haften?

Die Wohnung war besichtigt und hat dem Mieter auch sehr gut gefallen. Er bekräftigt seine Absicht die Wohnung 2 Monate später zu Mieten. Er erhält den Mietvertrag zur Ansicht / Unterzeichnung per Post. Der Vermieter geht 2 Wochen in Urlaub. Dem Mieter gefallen einige Klauseln des Vorlagemietvertrages nicht, vor allem, dass in diesem die Einbauküche nicht als Gegenstand des Mietvertrages, sondern ausdrücklich dem Mieter "nur kostenfrei zur Verfügung" gestellt wird, obwohl die Wohnung mit dieser in der Anzeige beworben wurde. Im Schadensfalle müsse der Mieter für Schäden aufkommen und defekte Geräte (Kühlschrank, Herd, Backofen, Spülmaschine) ersetzen. Dem Mieter reichen diese Punkte um mit diesem Vermieter kein Mietverhältnis eingehen zu wollen und schickt dem Vermieter den Vertrag ohne Unterschrift zurück. Er erklärt diesem schriftlich, dass einige Dinge in dem Mietvertrag nicht wie mündlich vereinbart aufgeführt waren und deshalb kein Interesse mehr bestehe die Wohnung zu Mieten. Der Vermieter meldet sich nach den 2 Wochen Urlaub beim (potentiellen) Mieter und fordert von diesem eine Erklärung und droht jetzt mit Schadenersatzforderungen, da er nun vermutlich das Mietobjekt nicht zum vorgesehen Zeitpunkt (5 Wochen später) vermieten kann und es wieder neu inserieren muss. Können auf den potentiellen Mieter Kosten zukommen. Wenn ja in welcher Höhe.

Mietrecht, Mietvertrag, Schadenersatz

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