Wie kann ich übergriffige Mieter von der Gartenmitbenutzung wieder ausschließen?
Meine Schwägerin wird in die Parterrewohnung meines verstorbenen Vaters einziehen. Der Garten kann durch den Keller betreten werden. Die Parterrewohnung hat einen direkten eigenen Zugang. Nun waren wir zu dritt im Garten und die Mieterin des ersten Stocks kam angeschossen und forderte uns auf "ihren" Garten zu verlassen. Auf den Hinweis auf das Wörtchen mit, wurde sie sofort aggressiv (Beispiel:"...jetzt kommen die Erbschleicher aus ihren Löchern gekrochen...) und schrie wie von Sinnen. Nun möchten meine Schwägerin und ihre Hunde auch den Garten nutzen ohne belästigt und bedroht zu werden. Ich und mein Neffe haben je 33% geerbt, eine sechsköpfige Erbengemeinschaft 34 %. Die Mieter des ersten Stocks (Mann, besagte Frau, zwei Kinder fünf- und siebenjährig) haben wohl auf einen Kauf des Hauses spekuliert und sind anscheinend sauer, dass dieses nicht vorgesehen war und ist.
2 Antworten
Zur Klarstellung: Mein Erbe betrifft das ganze Haus mit insgesamt 3 Wohnungen. Mein Vater lebte in der EG-Wohnung. Da es kein Wohnungseigentum ist, muss auch keine Nutzungsregelung ins Grundbuch eingetragen werden. Meine Mieter im 1. Stock haben im Mietvertrag eine Gartenmitbenutzung eingeräumt bekommen. Vielleicht ist jetzt meine Fragestellung klarer geworden.
Was du brauchst ist eine individuelle Rechtsberatung zum Thema Nachbarschaftsrecht - das kostet, und macht ein Anwalt.
Nach deinen Ausführungen kann man gar nichts sagen, außer dass du ziemlich emotional ein Nachbarschaftsverhältnis dargestellt hast.
Weder kenn man die vertragliche Situation, Miete oder Eigentum, Mietvertrag oder Teilungserklärung usw.
Hinzukommt, dass es zumindest in NRW für derartige Sitaution die Pflicht gibt sich einem Verfahren bei einem Schiedsmann zu unterziehen, bevor irgendein Gericht eine Klage annimmt.
Und zum Schiedsmann - da gehört das Ding auch hin !
Die Idee mit dem Schiedsmann ist gut, damit der etwas Ordnung in die Gedanken und den Sachverhalt einbringt.
Der Fragetext ist konfus und unverständlich. Mieter- und Vermieterrechte und -pflichten kommen ziemlich durcheinander.