Wie kann ich übergriffige Mieter von der Gartenmitbenutzung wieder ausschließen?

2 Antworten

Zur Klarstellung: Mein Erbe betrifft das ganze Haus mit insgesamt 3 Wohnungen. Mein Vater lebte in der EG-Wohnung. Da es kein Wohnungseigentum ist, muss auch keine Nutzungsregelung ins Grundbuch eingetragen werden. Meine Mieter im 1. Stock haben im Mietvertrag eine Gartenmitbenutzung eingeräumt bekommen. Vielleicht ist jetzt meine Fragestellung klarer geworden.

Was du brauchst ist eine individuelle Rechtsberatung zum Thema Nachbarschaftsrecht - das kostet, und macht ein Anwalt.

Nach deinen Ausführungen kann man gar nichts sagen, außer dass du ziemlich emotional ein Nachbarschaftsverhältnis dargestellt hast.

Weder kenn man die vertragliche Situation, Miete oder Eigentum, Mietvertrag oder Teilungserklärung usw.

Hinzukommt, dass es zumindest in NRW für derartige Sitaution die Pflicht gibt sich einem Verfahren bei einem Schiedsmann zu unterziehen, bevor irgendein Gericht eine Klage annimmt.

Und zum Schiedsmann - da gehört das Ding auch hin !


LittleArrow  12.02.2011, 22:39

Die Idee mit dem Schiedsmann ist gut, damit der etwas Ordnung in die Gedanken und den Sachverhalt einbringt.

Der Fragetext ist konfus und unverständlich. Mieter- und Vermieterrechte und -pflichten kommen ziemlich durcheinander.