Muß ein Vermieter einen günstigen Gasanbieter auswählen?

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Der Vermieter ist nach § 560 BGB zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet. Aber ob er gezwungen werden kann einen Anbieter zu wechseln erscheint durchaus zweifelhaft. Da müssten sich sicher solche große Schwankungen ergeben, dass es nicht mehr zumutbar ist, den alten Anbieter zu behalten. Es ergeben sich hieraus interessante Fragestellungen, z.B . kann der Mieter sagen, ich zahle nur den Preis den der günstigere Mieter anbietet, oder ich zahle nur einen Preis der x-% über dem jetzigen liegt, usw.usw.