Ich habe eine vermietete ETW. Mein Mieter rief an und teilte mir mit, dass eine Wand des Schlafzimmers mit Schimmel befallen ist. Es handelt sich um eine innenliegende Wand, die an die Dusche des Bades angrenzt. Da diese Mieter erst 5 Monate dort wohnen und in der Wohnung vorher noch nie Schimmel war, habe ich direkt auf eine Undichtigkeit der Dusche getippt und der Mieter meinte auch, dass er einen kleinen, kaum sichtbaren Riss, im Silikon entdeckt hat. Beim Vor-Ort-Termin stellte sich der kleine Riss als ca. 15 cm langer Riss im Silikon der Duschtasse dar, den man mit bloßem Auge durch die geschlossene Duschkabinentür sehen konnte. Die Leckage-Ortung ergab, dass das Wasser durch diesen Riss unter die Duschtasse gelaufen ist und daher der Schimmel kam. Der Mieter behauptet, dass er den Riss vorher nie bemerkt hat - auch nicht beim putzen ?!?! Und den Schimmel, der im übrigen auf einer Länge von ca. 1,20m über der Fußleiste auf einer im April frisch geweißten Wand schon schwarz zu sehen war, hat er für Schmutz gehalten ?!?! Die Kosten trägt für die Beseitung trägt die Gebäudeversicherung.

Darf der Mieter nun die Miete kürzen, weil ihn die Trockungsgeräte stören, die 12 Stunden am Tag laufen müssen?? Telefonisch angekündigt hat er das und auf mein Entgegenkommen gehofft...