Angegebene Mindestmietdauer: 5 Jahre, tatsächliche Mietdauer: ¾ Jahr - Konsequenzen?
Bevor der Mietvertrag unterschrieben worden ist, haben Bekannte in der Selbstauskunft eine voraussichtliche Mietdauer von 5 Jahren angegeben. Jetzt ziehen sie bereits nach einem ¾ Jahr wieder aus. Sind rechtliche Konsequenzen seitens des Vermieters zu befürchten oder hat er schlicht Pech gehabt?
3 Antworten
Wenn der Vermieter auf eine längere Mindestdauer Wert gelegt hätte, hätte er in den Mietvertrag einen Kündigungsausschluß für die ersten max. 48 Monate vereinbaren können. So hat er Pech m. E. gehabt.
Ich würde mich an deren Stelle schon mal auf erhebliche Forderungen einrichten. Bis er gleichwertige Mieter gefunden hat, wird er weiterhin Miete haben wollen.
Man kann keinen Vertrag auf 5 Jahre festschliessen udn vorher einfach gehen. + Wie hätten die es umgekehrt gefunden, wenn er nach 9 Monaten gekündigt hätte.
Wurde der Mietvertrag über 5 Jahre geschlossen? Oder ist die Angabe der Mietdauer "nur" eine Info an den Vermieter gewesen? Wenn der Mietvertrag tatsächlich über eine Mietdauer von 5 Jahren geschlossen wurde, könnte es für den Mieter evtl. eng werden. Aber hier kommt es auf die genauen Formulierungen im Mietvertrag an.