Gartenpflege

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Erstens: Der vermieter hat das recht dir eine frist zu setzen da du der jenige bist der sich um den garten kümmern muss. 2. Der vermieter kann einen gärtner für diese arbeiten einsetzen,muss aber die zeiten deines da seins berücksichtiegen,da du sonst eine anzeige gegen ihn machen kannst,weil es ja nur durch deiner wohnung zum garten geht. Am besten ihr setzt euch nochmal zusammen hin in aller ruhe und versucht eine lösung zu finden. Ansonsten rate ich dir suche dir eine andere wohnung oder such dir einen guten rechtsanwalt.


demosthenes  06.11.2011, 13:17

@PropLemChecker:

Könntest Du die Schreierei nicht mal lassen?

Das schmerzt ja in den Augen.

Kevin1905 
Beitragsersteller
 05.11.2011, 14:54

welche frist gilt als angemessen? und wer stellt die gartengeräte? anzumerken sei noch, dass der garten uns in dem zustand auch übergeben wurde und die vormieterin die wohnung zwei wochen vor unserem einzug so übergeben hat, wie wir sie vorgefunden haben

PropLemChecker  05.11.2011, 21:57
@Kevin1905

Wenn du vor dem einzug damit einverstanden warst den garten und die wohnung so zu übernehmen wie der vermieter dir sie übergab,fallen diese angelegenheiten leider unter deine verantwortung.

Kann er verlangen, dass wir den Garten so herrichten, wie er es möchte?

Nein, das kann er nicht.

Leider stellst Du den diesbezüglichen Wortlaut des MV nicht zur Verfügung. Es ist also nicht erkennbar, was mietvertraglich an Gartenpflege nötig ist und in welchem Umfang Eure MV-Pflichten über diesen Fall hinausgehen:

"Der Mieter selbst muss den Garten nur pflegen, wenn dies vertraglich vereinbart ist oder das sich aus den Umständen ergibt, zum Beispiel bei Ein-Familienhäusern. Der Mieter muss dann aber nur einfache Pflegearbeiten erledigen, wie Rasenmähen, Beetflächen umgraben oder Unkraut jäten (LG Detmold 2 S 180/88)." Quelle: http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Gartenpflege.htm. Auf dieser Seite findest Du unter "G" noch mehr Stichworte zur Gartenpflege.

Wenn Ihr also der aufgezeigten (nicht unbedingt: "geforderten") Gartenpflege nicht nachkommt, dann muss der Vermieter schriftlich Abmahnen mit Fristsetzung und kann hernach auf Eure Kosten einen Gartenbetrieb beauftragen. Wenn Ihr dann danach die Terminvereinbarung torpediert und/oder den Zugang zum Garten verweigert, dann wird damit Grund für eine ordentliche Kündigung seitens des VM gelegt. Grund für eine fristlose Kündigung ist allerdings nicht gegeben.

Der Vermieter kann sicher nicht von Dir verlangen, eine bestimmte Pflanze oder eine bestimmte Art der Gartenanlage zu wählen und aufrechtzuerhalten, aber er kann auf jeden Fall verlangen, daß der Garten "in Ordnung" gehalten wird, d.h. übliche Gartenarbeiten ausgeführt werden, damit der Garten nicht "verwildert".

Wie Du sogar selbst sagst, wäre definitiv in einem Bereich des Gartens Arbeit erforderlich. Wochenenden und Urlaub gibt es immer. Wer die Verantwortung für einen Garten übernimmt, muss diese auch ausfüllen.