Hallo, wir hatten im Dezember einen unverschuldeten Wasserschaden. Wir haben Aufgrund der Mängelbeseitigung (4 Trocknergeräte, Maler- und Trockenbauarbeiten usw.) die NKM um etwa 25% gekürzt. Die Höhe der Kürzung wurde vom Verwalter nicht anerkannt, obwohl vom Versicherungsgutachter so vorgeschlagen. Nun haben wir einen Aufwendungsersatzanspruch gestellt (Strom für die Trocknergeräte, Beräumungs- und Reinigungsarbeiten, Ersatzanspruch für Urlaub für Maler-, Trockenbau- und Tischlerarbeiten). Auf unsere Forderung reagiert der Verwalter garnicht mehr. Die Wohnung ist mittlerweile gekündigt. Kann ich meine Forderung gegen die noch offenen Mietzahlungen(3 Monate) aufrechnen und was ist mit unserer hinterlegten Kaution?