Meinem Vermieter ist seit über 2 Jahren bekannt , dass mein Keller bei Regen feucht wird, es wurde ein Mauerwerksschaden aussen festgestellt aber nichts unternommen. Nun kam es im September 2010 zu starken Regenfällen, im Keller stand das Wasser 5 cm hoch und ich habe Schäden an gelagerten Sachen im Keller, Bettwaren, Schuhe etc. welche völlig durchnässt und weggeworfen werden mussten. Ich habe dies dem Vermieter gemeldet, dessen Gebäudeversicherung lehnt die Regulierung ab, das Mietereigentum im Keller ist nicht Gegenstand der Gebäudeversicherung. Meiner Meinung nach muss die Gebäudehaftpflichtversicherung greifen, da der Vermieter schließlich Schuld hat und den Schaden schon längst hätte beheben können. Was soll ich tun, der Vermieter teilte mir noch mit dass laut Mietvertrag der Kellerraum unentgeltlich und außerhalb der Verpflichtungen des Dauernutzungsvertrages überlassen wurde. Heißt dass ich bleib auf meinem Schaden sitzen ???
Wassereinbruch im Keller , Vermieter lehnt Schadenersatz für zerstörte Sachen ab, wer zahlt nun ?
Haftpflichtversicherung,
Mietrecht