Mieter hat Safeschlüssel verloren, wer haftet?

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Richtig ist, dass der Mieter den Wohnungsschlüsselverlust unverzüglich Dir anzeigen muß, weil auch andere Hausbewohner betroffen sein könnten. Die Anzeige des Safeschlüssels hat dagegen Zeit bis zum Mietvertragsablauf, da dann erst Schlüsselübergabe erfolgen muß.

Mir ist bei Deiner Frage nicht klar, wer nun von wem was will.

Will der Mieter einen Safeschlüssel? Dann soll er natürlich auf eigene Kosten ihn besorgen oder den Safe öffnen lassen, spätestens bei Wohnungsübergabe. Es gibt beim Safe "keine Not", anders vielleicht beim Wohnungsschlüssel.

Willst Du ein neues Safeschloss? Das hat für Dich bis zur Wohnungsübergabe und Kautionsabrechnung Zeit. Bis dahin kannst Du noch günstige Wege zur Safeöffnung suchen.

Wegen der fehlenden Wohnungsschlüssel gibt es schon einige Urteile, siehe z. B. http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/1schluessel.htm

Der Mieter wußte, das es keinen Ersatzschlüssel gab, ausserdem hätte er es bestimmt nicht gut gefunden, wenn Du einen Schlüssel zu seinem Safe hattest.

Er soll den Safeherstllerkontaktieren, ob die Hilfe wissen.

Es ist sein Problem, nicht Deines.