Mieter in Haft, hat der Vermieter hierdurch ein Sonderkündigungsrecht ?
Einer meiner Kollegen hat eine vermietete Wohnung, nun ist dummerweise sein Mieter festgenommen worden u. wird mind. 6 Monate nicht mehr aus dem Gefängnis rauskommen. Hat er denn hierdurch ein Sonderkündigungsrecht als Vermieter, Miete fließt hierdurch nun auch keine- was für meinen Kollegen eine große finanz. Belastung darstellt, da die Wohnung noch abbezahlt wird.
1 Antwort
Zur Kündigung bedarf der Vermieter immer einen Kündigungsgrund. Nur weil der Mieter in Haft ist- das wird nicht reichen. Wegen Zahlungsverzug - das wäre ein Grund. Aber wird die Miete sicher nicht eingehen? Erst wenn 2 Mt. hintereinander die Miete ausbleibt, könnte eine fristlose Kündigung in Schriftform erfolgen. Zahlungsverzug muß als Grund genannt werden im Brief. Auch die Höhe des gesamten Außenstandes mit angeben. Die Kündigung muß so wohl ins Gefängnis zugestellt werden. Eine heikle Sache also.