Hallo,

ich habe ein kleines Problem. Meine Partnerin hat sich von mir getrennt und nun haben wir den Mietvertrag mit 3-Monats Frist gekündigt. Wir sind leider erst am 15.12.2010 eingezogen.

WIr haben aber handschriftlich in unserem Mietvertrag stehen, dass gemäß Absprache das Recht auf eineordentliche Kündigung beidseitig bis zum 15.12.2013 ausgeschlossen ist. Nun stellt sich der Vermieter quer und sagt er kann die Kündigung so nicht akzeptieren. Ist das rechtens und kann er verlangen, dass wir drin bleiben müssen?

danke für die Hilfe