Genossenschaftsanteile/Mietkaution -Pfändung ?!
Hallo,
wir haben in der Bekanntschaft folgendes Problem:
Lieschen Müller sucht eine neue Wohnung und erwägt eine Wohnung bei einer Genossenschaft mit Genossenschaftsanteile und/oder einem städtischen Wohnungsunternehmen auf Kaution.
Das Problem von Frau Müller besteht, das sie bereits die Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.
Wie verhält es sich jetzt mit den Genossenschaftsanteilen,die ja offenbar gepfändet werden können und was passiert mit der Mietkaution,wenn der Gläubiger diese pfänden möchte?
Was kann Lieschen Müller machen, um dieses Problem zu lösen?! Wie muss sie vorgehen,damit sie nicht irgendwann wohnungslos wird? Wäre es eine Möglichkeit, das ihre Eltern die Kaution oder die Genossenschaftsanteile für sie bezahlen und damit sie nicht gepfändet werden können? Oder gibt es eine andere Lösung dafür?
1 Antwort
Solange ein Mietverhältnis besteht sollte eine Mietkaution nicht pfändbar sein, dazu gab es in der Vergangenheit entsprechende Gerichtsurteile.
Wenn sie erwägt in eine Genossenschaftswohnung einzuziehen, dann soll sie halt darauf bestehen, eine normale Kaution anstelle der Genossenschaftsanteile zu hinterlegen und sie hat das Problem umschifft.
Hallo,danke dir für die sehr schnelle Antwort.
Kann man in einer Genossenschaft auch eine 3 Monatskaution hinterlegen statt der üblichen Anteile an der Genossenschaft?
Widerspricht das nicht gegen die Genossenschaftssatzung? Oder hat man darauf ein Anrecht? dummfrag
Kann der Gläubiger trotzdem Lieschen Müller den Genossenschaftsvertrag kündigen und sie wird irgendwann rausgeworfen?