Darf der Vormieter seine Kaution von mir (Nachmieter) in Bar verlangen?

3 Antworten

Du musst unterscheiden zwischen Kaution auf der einen Seite. Mit der hat der Vormieter nichts zu tun. Die Kaution zahlst du wie alle anderen an den Vermieter und der legt sie getrennt von seinem Vermögen bis zum Ende der Mietzeit an. Sie dient dazu, eventuelle Ansprüche, die der Vermieter an dich hat abzusichern. Es geht darum, dass ein nicht durchgeführter Anstrich oder Schäden, für die du verantwortlich gemacht werden kannst, beim Auszug auf deine Kosten (aus der Kaution) behoben werden.

Was der Vormieter von dir bekommen kann, nennt sich Ablöse. Offensichtlich gehört ihm etwas in der Wohnung. Das kann eine Küche, ein Bett, Schränke oder sonstwas sein, das drin bleibt, wenn er auszieht. Das kaufst du ihm mit der Ablöse ab und die ist weg. Wenn der Vormieter das nicht weiss und für altes Zeug eine Ablöse gezahlt hat, hat er ein Problem. Über die Ablöse kann (und sollte) man verhandeln. Weil das Geld weg ist reicht auch ein Quittungszettelchen. Bei Vertrauenswürdigne Leuten oder wenn man überweist würde auch ein mündlicher Vertrag wirksam sein. Barzahlung ist nicht unüblich, nur eben nicht mehr, als die Sachen, die er in die Wohnung eingebracht oder die er abgelöst hat, jetzt wert sind.


Mandrake  25.01.2011, 15:45

Dann sollte man aber auch darauf hinweisen, dass der Nachmieter nicht verpflichtet ist, eine Ablöse zu bezahlen und erst recht ist er nicht verpflichtet, Gegenstände, die der Vormieter nicht mehr gebrauchen kann, zu übernehmen!

Davon habe ich auch schon gehört, aber nur, wenn der Vormieter die Kündigungsfrist der Wohnung nicht einhält und sich einen Nachmieter sucht und sich die Kaution noch nicht vom Vermieter ausbezahlen lassen kann. Es wurden ja bereits mehrere Gründe aufgelistet, wie Reparaturkosten usw. die dafür sprechen, dem Vormieter nicht einfach die Kaution in die Hand zu drücken. Ich würde mit dem Vermieter sprechen, was er zu der Sache meint und auch die Kaution auf jeden Fall über den Vermieter abwickeln. Das ist Sache zwischen Mieter und Vermieter, jeder andere hat dabei nichts zu suchen.

Deine Befürchtungen bestehen zu Recht. Der Vormieter hat keinerlei Recht und Geschäftsgrundlage für diese Forderung an Dich.

In Deinem Mietvertrag müßte überhaupt erst eine Kaution vereinbart worden sein. Wenn ja, könntest Du sonst doppelt zahlen müssen.