Ich bewohne mit meiner Frau eine Erdgeschosswohnung mit alleiniger Gartennutzung und -pflege. Heute hat mich mein Vermieter mündlich aufgefordert den Garten in Ordnung zu bringen, dieser ist im hinteren Teil ziemlich verwildert. Sowohl ich als auch meine Frau sind berufstätig und daher selten zu Hause. Er hatte uns jedoch angedroht, dass er uns schriftlich auffordern wird, den garten in ordnung zu bringen und wenn wir dies innerhalb einer gewissen Frist nicht tun, einen Gärtner beauftragen wird.

Frage also: Kann er verlangen, dass wir den Garten so herrichten, wie er es möchte? Der einzige Zugang zum Garten führt durch meine Wohnung, wer weiß also ob ich zu hause bin wenn der gärtner kommt? kann er diese kosten auf uns umlegen?