kann ich bei vandalismus fristlos kündigen?
habe einen mieter der in der ganzen wohnung jede qand mit sprydosen "bemalt"-gesprüht hat. "so wie man unter Brücken und an Häusern sieht. Die Wohnung ist möbiliert vermietet u. von den Möbeln ist so gut wie alles zerschlagen. Die wohnung selbst (3 Zimmer,Küche,Bad,) ist ein einziger Müllhaufen!!! Überall in der ganzen Wohnung liegt Müll. Essensreste, Geschirr auf dem schon Schimmel wächst, leere Pizza-Fast-Wood Abfall u.s.w.. Das kann man sich eigentlich gar nicht vorstellen wie es da aussieht, überall liegt Wäsche, leere Flaschen, Glas von kaputten Flaschen, Zigarettenkippen auf dem Boden u.s.w.!! Habe alles gefilmt und ihm die fristlose Kündigung ausgehändigt. Der lacht nur u. meint ich solle doch Klagen u. außerdem könne och ihm in den Wintermonaten gar nicht kündigen. PS. Mit der Miete ist er auch schon 2 Mon. im Rückstand. Ich habe jetzt vor einfach das Schloß auszutauschen. Wenn ich das tue- welche Strafe darf ich dann erwarten bei unserer Rechtsprechung?
1 Antwort
Mache es nicht. Strafe gegen Dich und ausserdem ist er schnell wieder drin. Der geht nur zur Polizei und kommt per schlüsseldienst wieder in die Wohnung.
Gehe lieber zum Gericht und reiche eine Räumungsklage ein mit beigfügten Fotos und sage, das Ungezieferbefall befürchtet wird.
es ist quatsch, dass im Winter nciht geräumt wird. trotzdem ist zu befürchten, das ihm das Gericht eine Frist einräumt.
wir haben keine gerechte Rechtsprechung. Wenn ich mein Eigentum schützen will mache ich mich strafbar- ich werde zum Gericht gehen u. eine Räumungsklage einreichen, kann mir nicht vorstellen dass das bei den Fotos u. Filmen nicht genehmigt wird, zumal er ja auch die Miete schon 2Mon. nicht bezahlt hat.