Rasenmäher meines Vermieters
Hallo, Habe mir den Rasenmäher meiner Vermieters geliehen und ihn in meinen Schuppen gestellt der von mir "angemietet" ist. Hab schon eine Anzeige erstattet und alles meiner Versicherung mitgeteilt, welche mir nun sagt das sie dafür nichts zahlen wollen.
Mein Versicherungsmännchen meinte das es sache des versmieters währe und er es seiner Versicherung melden müsse. Sache ist aber die:
Ich hab mir den mäher geliehen, der schuppen war verschlossen, jemand ist eingebrochen und hat ihn geklaut... aus meinem (ich wiederhole) "angemietetem schuppen".
Mein Vermieter siehts natürlich nicht ein es seiner versicherung zu melden und sagt das er dann mit einem Rechtsanwalt kommt..
was nun? stimmt es das meine versicherung den schaden nicht übernehmen muss oder hat mein vermieter recht mit der aussage: die müssen, denn er stand in deinem schuppen....
3 Antworten
Das ist ein wenig kompliziert! Wenn ich davon ausgehe, dass der Schuppen auf dem Versicherungsgrundstück steht (vergleichbar einer Garage oder des Kellers), die Mindestsicherungen wegen Einbruchdiebstahl erfüllt sind und dieser Einbruchdiebstahl nachweislich stattgefunden hat, so besteht meines Erachtens genauso Versicherungsschutz, wie für eigene Sachen, sogar zum Neuwert!
Trifft aber nur einer der obigen Punkte nicht zu, so ist die Ablehnung deines Versichers berechtigt. Grundsätzlich sind geliehene Sachen außerhalb der eigenen Wohnung NICHT versichert.
Allerdings würde auch die Hausratversicherung des Vermieters den Schaden im Rahmen der sogenannten "Außenversicherung" tragen. Seine Drohung mit dem Anwalt ist totaler Blödsinn und Schaumschlägerei!
Zunächst mal ist es Deine Pflicht Dir zur Nutzung überlassene Geräte vor Verlust zu schützen und da hat Dein Vermieter recht eine Regulierung des Schadens über eine Deiner Versicherungen entweder Hausratversicherung oder Privathaftpflicht erfolgen müsste. Ein Fahrrad welches aus dem angemieteten und abgeschlossenen Keller gestohlen würde würde ja z. Bsp. auch über die Hausratversicherung abgedeckt (wenn im Vertrag explizit mitversichert). Wenn keine Versicherung dafür in Frage käme, wirst Du den Ersatz aus eigenen finanziellen Mitteln begleichen müssen.
Was ich aber auch nicht verstehe ist das er da so einen Tumult drum macht, ich komm eig. gut mit ihm klar- er ist ein lockrerer Typ- nur seine Alte pfuscht da immer rein und nervt übelst.
Er ist selbst auch Versichert.Hat mir auch gesagt das er selbst auch schon eine anzeige erstattet hat, was ich Hirnlos finde denn ich kam ihm schließlich zuvor- es war ja mein schuppen. Und er will meiner versicherung mit nem Anwalt drohen... nicht mir. Ich sagte ihm das ich ihm gerne 50€ gebe wenn die versicherung es nicht übernimmt, denn mein Versicherungsmann meinte es währe dann eine teilschuld, mein vermieter hat ja schließlich zugelassen das der mäher in meinem schuppen steht.