Ist eine mündliche Mieterhöhung rechtskräftig?
Mein Vermieter kam gerade vorbei um mir mitzuteilen, dass ich doch bitte ab dem 1.6. 50 Euro mehr Miete zahlen soll. Schriftlich hat er mit nichts gegeben. Kann ich das ignorieren? Oder sollte ich ihn darauf hinweisen, dass ich gerne das schriftlich haette?
1 Antwort
Mündliche Mieterhöhungen sind unzulässig. Zitat : "Es reicht nicht aus, wenn Sie Ihr Vermieter bei einer zufälligen Begegnung im Hausflur über eine bevorstehende Mieterhöhung informiert. Einer mündlichen Mieterhöhung müssen Sie in keinem Fall zustimmen. Sie ist von Gesetzes wegen her nicht wirksam und muss immer schriftlich mitgeteilt werden. Und zwar unterschrieben von allen Vermietern. Hingegen ist eine Mieterhöhung, die Ihnen per E-Mail mitgeteilt wird, rechtskräftig . " Hier gefunden :http://www.hamburg.de/mietrecht-hamburg/3988/mieterhoehung.html Gruß Z ...