Schutzpflicht des Vermieters bei Vermietung an Mieter mit Kind Tür mit Glastür zu entfernen?

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Genau hierüber wurde sogar bereits höchstrichterlich entschieden:

Vermieter müssen beim Einzug einer Familie mit Kleinkindern Zimmertüren nicht mit Sicherheitsglas nachrüsten, entschied der BGH.

Sie müßten ihre Mieter und deren Kinder nur vor den Schäden bewahren, mit denen nach Lebenserfahrung zu rechnen sei. Das ein Kind durch den Glaseinsatz einer Tür stürzt, werteten die Bundesrichter als eher ungewöhnlich.

Der BGH wies mit seinem Urteil die Klage gegen einen Vermieter ab. Ein fünfjähriges Mädchen war beim Spielen in den Glasausschnitt einer Zimmertür gestürzt und hatte sich erheblich verletzt (Az:VIZR189/05)

Ich würde vorschlagen die untere Türhälfte (oder komplett) mit einer milchigen Folie zu bekleben. Damit ist die Tür besser sichtbar und die elendigen Fingerpatscher gibt es dann auch nicht mehr.

Fraglich ist vielmehr, wer für den Schaden der zerstörten Tür aufkommt. (Haftpflicht-)Schäden im Verkehr durch Kinder unter 5-7 Jahren sind nicht mal mit einer normale Haftpflichtversicherung gedeckt. HIer hat der Geschädigte Pech

.

Die Aufsichtspflicht über eure Kinder liegt sicherlich nicht beim Vermieter. Wie @TopJob schon sagt , die Wohnung habt ihr euch doch ausgesucht.